Die Erhebung zur Aquakulturproduktion erfolgt jährlich als Primärstatistik in Form einer Vollerhebung mit Auskunftspflicht. Im Zuge der Erhebung werden die vermarktete Gesamtmenge an Speisefischen, an BIO‑Speisefischen, an Laich und Jungfischen sowie Strukturdaten der Aquakulturanlagen erfasst. Die Unternehmensauswahl erfolgt auf Basis der Registrierung im Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS, basierend auf der Aquakultur-Seuchenverordnung, BGBl. II Nr. 315/2009 idgF).
Die so gewonnenen Ergebnisse dienen nicht nur der Erfüllung diesbezüglicher EU‑weiter Berichtspflichten, sondern bilden auch eine wichtige Datengrundlage für die Erstellung der Versorgungsbilanzen sowie weiterführender agrarpolitischer Entscheidungen.