Die Erhebung zur Aquakulturproduktion erfolgt jährlich als Primärstatistik in Form einer Vollerhebung mit Auskunftspflicht. Im Zuge der Erhebung werden die verkaufte Menge an Speisefischen, Laich und Jungfischen sowie Strukturdaten der Aquakulturanlagen erfasst. Die Unternehmensauswahl erfolgt auf Basis der Registrierung im Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS, basierend auf der Aquakultur-Seuchenverordnung, BGBl. II Nr. 315/2009).
Die so gewonnenen Ergebnisse dienen nicht nur der Erfüllung diesbezüglicher EU-weiter Berichtspflichten, sondern bilden auch eine wichtige Datengrundlage für die Erstellung der Versorgungsbilanzen sowie weiterführende agrarpolitische Entscheidungen.