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Allgemeine Viehzählung

Zur Ermittlung des Bestands an Schweinen, Schafen und Ziegen am Stichtag 1. Dezember werden im Zuge der Allgemeinen Viehzählung mittels geschichteter Zufallsstichprobe jährlich rund 7 000 landwirtschaftliche Betriebe ausgewählt und direkt befragt. Auf Basis der Bestandsmeldungen der befragten Einheiten werden nach Abschluss des zugehörigen Plausibilitätsverfahrens Landes‑ und Bundesbestände per Hochrechnung ermittelt.

Die so gewonnenen Ergebnisse dienen nicht nur der Erfüllung diesbezüglicher europaweiter Berichtspflichten, sondern bilden auch eine wichtige Datengrundlage für die Erstellung der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung, Versorgungsbilanzen und Prognosen zur Brutto‑Eigenerzeugung.

Die Bundesanstalt Statistik Österreich ist aufgrund der Verordnung des Bundesministers für Land‑ und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, BGBl II Nr. 420/2024 idgF, mit der Durchführung der Stichprobenerhebung und zur Ermittlung des Bestands an Schweinen, Schafen und Ziegen mit Stichtag 1. Dezember 2025 beauftragt. Die Erhebung des Viehbestands ist im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum nach einheitlichen Kriterien vorzunehmen und basiert auf der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 2023/2745 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Statistiken über die tierische Erzeugung.

Umfangreiche Datenschutzinformationen zu dieser Erhebung finden Sie auf unserem Datenschutzblatt. Das Statistikgeheimnis und der Schutz Ihrer persönlichen Daten zählen zu unseren wichtigsten Grundsätzen, dazu sind wir durch das Bundesstatistikgesetz 2000 und das Datenschutzgesetz (BGBl. I Nr. 165/1999 idgF) verpflichtet.

Gemäß der o. g. Verordnung sowie § 9 des Bundesstatistikgesetzes 2000 (BGBl. I Nr. 163/1999 idgF) besteht Auskunftspflicht! Zur Mitwirkung bei dieser Erhebung bzw. an der Feststellung des:der neuen Auskunftspflichtigen sind sämtliche, auch ehemalige Bewirtschafter:innen von landwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet. Die Daten sind rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgetreu anzugeben. Die erhobenen Daten unterliegen der Geheimhaltung gemäß § 17 des Bundesstatistikgesetzes 2000. Eine Verwendung für steuerliche Zwecke ist ausgeschlossen. Auskunftsverweigerung oder wissentlich unvollständige Angaben werden gemäß § 55 des BGBl. II Nr. 420/2024 bzw. § 66 des Bundesstatistikgesetzes als Verwaltungsübertretung bestraft.

Im Fragebogen anzugeben ist der Stichtagsbestand am 1. Dezember 2025 von

  • Schweinen
  • Schafen
  • Ziegen
  • bzw. die Anzahl der nicht untersuchten Schlachtungen von Schweinen im Zeitraum von 2. Dezember 2024 bis 1. Dezember 2025

Im Falle einer Leermeldung ist der Fragebogen mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen und anschließend zu retournieren.

Die erforderlichen Erhebungsunterlagen ergingen postalisch an rund 7 000 aufgrund einer geschichteten Zufallsstichprobe ausgewählte landwirtschaftliche Betriebe. Sie werden ersucht, den ausgefüllten Fragebogen (auch im Falle einer Leermeldung) bis spätestens 19. Dezember 2025 an die Bundesanstalt Statistik Österreich zu retournieren.

Unabhängig von ihrer weiteren Nutzung gelten alle (auch kurzfristig) eingestellten Tiere der erhobenen Gattungen als Teil des „Betriebsbestands am Stichtag“ und müssen mit angegeben werden.

Die Erhebung zur Allgemeinen Viehzählung am 1. Dezember 2025 kann online über das Portal von Statistik Austria durchgeführt werden. Die hierfür erforderlichen Zugriffsdaten wurden Ihnen postalisch zugestellt, entweder per Briefpost (Papierform) oder E-Post (digitales Postfach, E-Mailbenachrichtigung von Ihrem:Ihrer jeweiligen Anbieter:in, z. B. Post AG, Unternehmensserviceportal – USP etc.). 

Das Passwort zum Einstieg ins Statistik Austria Portal muss gegebenenfalls geändert werden. Falls Ihnen von Statistik Austria ein Passwort übermittelt wurde (siehe Zugriffsdaten im Schreiben), muss dieses beim erstmaligen Einstieg ins Portal verwendet und anschließend geändert werden. Tragen Sie dafür das übermittelte Passwort in das Feld „Aktuelles Passwort“ ein und vergeben Sie danach ein neues von Ihnen selbstgewähltes Passwort, welches gewisse Anforderungen erfüllen muss (nähere Infos dazu erhalten Sie direkt beim Login). Ihr neues Passwort dient in weiterer Folge zum wiederholten Einstieg ins Statistik Austria Portal.

Zum Fragebogen

Nach erfolgreicher Anmeldung im Statistik Austria Portal gelangen Sie mittels Klick auf die Schaltfläche eQuest‑Web zum Fragebogen „Allgemeine Viehzählung 2025“.

  • Bei der Eingabe der Daten werden gezielte Prüfungen vorgenommen und unplausible Eintragungen mittels Warn- und Fehlerhinweisen angezeigt.
  • Die Ausfüllarbeit kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Speichern Sie die eingegebenen Daten regelmäßig, um einem Datenverlust vorzubeugen.
  • Erst nach Klick auf die Schaltfläche „Fragebogen melden“ und Erhalt der Meldebestätigung gilt der Fragebogen für das System der Bundesanstalt als übermittelt.

Team Tierische Produktion Telefonisch erreichbar werktags von Montag bis Freitag, 9:00 bis 15:00 Uhr.
Tel.: +43 1 711 28-8181
Tel.: +43 1 711 28-7959
tiere@statistik.gv.at Fax: +43 1 493 43 00
Diese Seite wurde zuletzt am 07.01.2026 aktualisiert.