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Agrarstrukturerhebung

Mit 1. April 2023 wird österreichweit eine Agrarstrukturerhebung (AS) als Stichprobenerhebung mit integrierter Vollerhebung der Erwerbsobstanlagen durchgeführt. Von den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in Österreich wurden ca. 35 000 Betriebe ausgewählt, die zumindest eine der unten angeführten Erhebungsschwellen erfüllen. Betriebe mit Erwerbsobstbau sind zur Gänze in der Stichprobe enthalten.

Alle betreffenden Betriebe erhalten ab Ende März ein Schreiben von der Bundesanstalt Statistik Österreich mit den erforderlichen Informationen und den persönlichen Zugangsdaten. Die Ausfüllung erfolgt online über einen elektronischen Fragebogen (eQuest-Webfragebogen).

Es gelten folgende Rechtsgrundlagen:

Die erhobenen Daten unterliegen dem Datenschutz gemäß Datenschutzgesetz (BGBl. I Nr. 165/1999 idgF) und dem Statistikgeheimnis lt. § 17 (3) des Bundesstatistikgesetzes 2000. Umfangreiche Datenschutzinformationen zu dieser Erhebung finden Sie auf unserem Datenschutzblatt.

Gemäß § 9 Bundesstatistikgesetz 2000 idgF besteht Auskunftspflicht. Sollten Sie Ihrer Meldeverpflichtung nicht nachkommen, wird diese Verwaltungsübertretung von der Bezirksverwaltungsbehörde geahndet.

Sollte keines der Erhebungskriterien für den Betrieb zutreffen, ist unbedingt eine Leermeldung abzugeben.

Bei einem Verkauf, einer Übergabe oder Gesamtverpachtung ist an der Feststellung des:der neuen Auskunftspflichtigen verpflichtend mitzuwirken. Wenn der gesamte Betrieb übergeben wurde (z. B. an Sohn oder Tochter) und unter derselben LFBIS-Betriebsnummer weiterbewirtschaftet wird, ist keine Leermeldung abzugeben. Der Fragebogen ist dann von dem:der neuen Bewirtschafter:in (z. B. Sohn oder Tochter) auszufüllen.

In die Erhebung einbezogen werden Einheiten, die einen der Schwellenwerte bzw. eine Mindestanbaufläche erreichen.

Erfüllt der Betrieb mind. eines der angeführten Kriterien, sind alle für den Betrieb zutreffenden Erhebungsmerkmale verpflichtend anzugeben.

Erhebungsstichtag ist der 1. April 2023. Die anzuwendenden Referenzzeiträume sind den „Inhaltlichen Erläuterungen“ im jeweiligen Themenbereich zu entnehmen.

Der Fragebogen ist für Direktmelder:innen bis zum 15. Mai 2023 elektronisch auszufüllen. Betriebe mit Mehrfachantrag (MFA) 2023 können die Meldung nach vorheriger Terminvereinbarung bis 30. Juni 2023 mit Unterstützung der Landwirtschaftskammern auf Bezirksebene erledigen. Betriebe ohne MFA, die ein Telefoninterview in Anspruch nehmen, müssen dieses nach vorheriger Terminvereinbarung bis spätestens Mitte Juli 2023 durchgeführt haben. Sollte bis dahin kein Telefoninterview stattgefunden haben, ist die kostenfreie Hotline unter 0800 799 766 zu kontaktieren.

Betriebe ohne MFA: 

Nicht-MFA-Betriebe können sofort in den Fragebogen einsteigen.

Betriebe mit bereits abgegebenen MFA 2023:

Wenn Sie Ihren MFA 2023 bereits abgegeben und für alle Schläge die zutreffende Schlagnutzungsart definiert haben, warten Sie die Daten­übertragung ab. Sie müssen danach nur mehr die beim MFA nicht erfassten Daten ergänzen bzw. nicht der Definition der AS entsprechende Positionen ändern.

Betriebe, die den MFA 2023 noch nicht abgegeben haben:

Wollen Sie Ihren Fragebogen vorab ansehen/vorausfüllen, drücken Sie die Schaltfläche „Fragebogen ohne MFA-Flächendaten öffnen“. Dabei empfiehlt es sich, die Seiten „Ackerland“, „Bodennutzung“, „Bodenbewirtschaftung“ und (falls zutreffend) „Biolandbau“ noch nicht abzuschließen.

Betriebe mit Erwerbsobstanlagen:

Erwerbsobstbetrieben, die der Bundesanstalt Statistik Österreich bekannt sind, werden die Fragebögen im Statistik Austria Portal angezeigt. Es wird empfohlen, zuerst den Fragebogen zur AS und danach jenen der Erwerbsobstanlagenerhebung auszufüllen.

Sollte uns Ihr Erwerbsobstbetrieb nicht bekannt gewesen sein, wird aufgrund entsprechender Einträge im AS-Fragebogen ein Erwerbsobstfragebogen generiert.

Anhänge zur Hilfestellung:

Der Fragebogen kann online mit der Applikation eQuest‑Web ausgefüllt werden, es ist kein Herunterladen notwendig. Die erforderlichen Zugangsdaten wurden Ihnen postalisch zugestellt. Das Passwort ist zu ändern.

Zum Fragebogen

Bereits bei der Eingabe der Daten werden gezielte Prüfungen vorgenommen und unplausible Eintragungen mittels Hinweis- und Fehlermeldungen kenntlich gemacht.

Die Ausfüllarbeit kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Speichern Sie die eingegebenen Daten regelmäßig, um einem Datenverlust vorzubeugen.

Erst nach Klick auf die Schaltfläche „Fragebogen melden“ und Erhalt der Meldebestätigung gilt der Fragebogen für das System der Bundesanstalt als übermittelt.

Alternative Meldemöglichkeit für MFA-Betriebe und Nicht-MFA-Betriebe:

  • MFA-Betriebe können die Hilfe der zuständigen Landwirtschaftskammer auf Bezirksebene in Anspruch nehmen. Nehmen Sie Ihre Zugangsdaten inkl. Aktivierungscode zum Termin mit.
  • Nicht-MFA-Betriebe können die Angaben mittels Telefoninterviews bekanntgeben. Kontaktieren Sie dazu unsere Hotline und vereinbaren Sie einen Interviewtermin.

Team der Agrarstrukturerhebung Die kostenfreie Hotline ist werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr erreichbar.
Tel.: +43 (0) 800 799 766 Fax: +43 1 711 28-8155 agrarstrukturerhebung@statistik.gv.at Bitte halten Sie Ihre Betriebsnummer bereit und geben Sie uns bei schriftlichen Anfragen zudem Name, Adresse und Telefonnummer bekannt.
Team der Erwerbsobstanlagenerhebung Die kostenfreie Hotline ist werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr erreichbar.
Tel.: +43 (0) 800 799 766 Fax: +43 1 711 28-8155 obst@statistik.gv.at Bitte halten Sie Ihre Betriebsnummer bereit und geben Sie uns bei schriftlichen Anfragen zudem Name, Adresse und Telefonnummer bekannt.
Diese Seite wurde zuletzt am 28.04.2023 aktualisiert.