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Agrarstrukturerhebung

Mit 1. April 2026 wird österreichweit eine Agrarstrukturerhebung (AS) als Stichprobenerhebung durchgeführt. Darin integriert sind eine Gartenbau- und Feldgemüseanbauerhebung (GB/FG) sowie eine Weinbauerhebung, die beide als Vollerhebungen stattfinden. Von den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in Österreich sind rund 37 000 Betriebe betroffen, die zumindest eine der festgelegten Erhebungsschwellen erfüllen. Betriebe mit Gartenbau, Feldgemüseanbau oder Weinbau sind vollständig in der Stichprobe vertreten.

Alle betroffenen Betriebe erhalten im April ein Schreiben der Bundesanstalt Statistik Österreich mit den erforderlichen Informationen sowie den persönlichen Zugangsdaten. Die Datenerhebung erfolgt online mittels elektronischem Fragebogen (eQuest-Webfragebogen).

EU-Recht:Verordnung (EU) 2018/1091 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2914 der Kommission vom 25. November 2024
National:Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, BGBl. II Nr. 49/2026
 § 9 Bundesstatistikgesetz 2000
Datenschutz:     

Die erhobenen Daten unterliegen dem Datenschutz gemäß dem Datenschutzgesetz (BGBl. I Nr. 165/1999 idgF) sowie dem Statistikgeheimnis gemäß § 17 Abs. 3 Bundesstatistikgesetz 2000

Umfassende Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit dieser Erhebung finden Sie in unseren Datenschutzinformationen für die Agrarstrukturerhebung 2026.

Gemäß § 6 der Agrarstrukturstatistik-Verordnung 2026 in Verbindung mit § 9 Bundesstatistikgesetz 2000 in der geltenden Fassung (idgF) besteht Auskunftspflicht. Sollten Sie Ihrer Meldeverpflichtung nicht nachkommen, wird diese Verwaltungsübertretung von der Bezirksverwaltungsbehörde geahndet.

Sollte keines der Erhebungskriterien für den Betrieb zutreffen, ist unbedingt eine Leermeldung abzugeben.

Bei einem Verkauf, einer Übergabe oder Gesamtverpachtung ist verpflichtend an der Feststellung der:des neuen Auskunftspflichtigen mitzuwirken. Wenn der gesamte Betrieb übergeben wurde (z. B. an Sohn oder Tochter) und unter derselben LFBIS‑Betriebsnummer weiterbewirtschaftet wird, ist keine Leermeldung abzugeben. Der Fragebogen ist in diesem Fall von dem:der neuen Bewirtschafter:in auszufüllen.

In die Erhebung einbezogen werden Einheiten, die einen der Schwellenwerte bzw. eine Mindestanbaufläche erreichen.

Erfüllt der Betrieb mindestens eines der angeführten Kriterien, sind alle zutreffenden Erhebungsmerkmale verpflichtend anzugeben.

Der Erhebungsstichtag ist der 1. April 2026. Die anzuwendenden Referenzzeiträume sind den „Inhaltlichen Erläuterungen“ in den jeweiligen Themenbereichen zu entnehmen.

Der Fragebogen ist für Direktmelder:innen bis zum 22. Mai 2026 elektronisch auszufüllen. Betriebe mit Mehrfachantrag (MFA) 2026 können die Meldung nach vorheriger Terminvereinbarung bis zum 30. Juni 2026 mit Unterstützung der Landwirtschaftskammern auf Bezirksebene erledigen.

Betriebe ohne MFA, die ein Telefoninterview in Anspruch nehmen möchten, müssen dieses nach vorheriger Terminvereinbarung spätestens bis Mitte Juli 2026 durchführen. Für die Terminvereinbarung ist die kostenfreie Hotline 0800 799 766 (werktags von 08:00 bis 16:00 Uhr) zu kontaktieren.

Betriebe ohne MFA

Nicht‑MFA‑Betriebe können sofort mit dem Ausfüllen des Fragebogens beginnen.

Betriebe mit bereits abgegebenem MFA 2026

Wenn Sie Ihren MFA 2026 bereits abgegeben und für alle Schläge die korrekte Schlagnutzungsart angegeben haben, warten Sie bitte die Datenübertragung ab. Anschließend müssen Sie nur mehr jene Angaben ergänzen, die im MFA nicht erfasst wurden, bzw. Positionen korrigieren, die nicht der Definition der Agrarstrukturerhebung entsprechen.

Betriebe, die den MFA 2026 noch nicht abgegeben haben

Wenn Sie den Fragebogen vorab einsehen oder teilweise ausfüllen möchten, verwenden Sie die Schaltfläche „Fragebogen ohne MFA‑Flächendaten öffnen“. Es wird empfohlen, die Seiten „Ackerland“, „Bodennutzung“ und (falls zutreffend) „Biolandbau“ vorerst nicht abzuschließen.

Betriebe mit Gartenbau oder Feldgemüseanbau

Die Gartenbau- und Feldgemüseanbauerhebungen, die früher in eigenen Fragebögen erfasst wurden, sind nun in den AS‑Fragebogen integriert. Diese Abschnitte (Seiten) erscheinen automatisch, wenn sie für den jeweiligen Betrieb relevant sind oder relevante Flächen in den AS-Fragebogen eingetragen werden.

Betriebe mit Weinbau

Die Weinbauerhebung ist in den AS-Fragebogen integriert. Der entsprechende Abschnitt (Seite „Weinbau“) erscheint automatisch, wenn er für den jeweiligen Betrieb relevant ist oder relevante Flächen in den AS-Fragebogen eingetragen werden.

Anhänge zur Hilfestellung

Online-Ausfüllen des Fragebogens

Zum Fragebogen
Der Fragebogen kann direkt online ausgefüllt werden; ein Download ist nicht erforderlich. 

Die erforderlichen Zugangsdaten (Anmeldename und Passwort) erhalten Sie 

  • postalisch oder
  • mittels elektronischer Zustellung (eZustellung), sofern Sie sich für eZustellung registiert haben und dadurch im sogenannten Teilnehmerverzeichnis eingetragen sind. In diesem Fall erhalten Sie die Zugangsdaten ausschließlich elektronisch und nicht mehr per Post.

 

Zugang zum Fragebogen

Beim ersten Einstieg in das Statistik Austria Portal geben Sie die im Anschreiben übermittelten Zugangsdaten (Anmeldename und Passwort) ein. Das Initialpasswort muss anschließend geändert werden; Sie werden automatisch zur entsprechenden Seite weitergeleitet.
Geben Sie das zugesandte Passwort in das Feld „Aktuelles Passwort“ ein und vergeben Sie anschließend ein neues Passwort Ihrer Wahl.
Die erforderlichen Passwortkriterien werden Ihnen direkt beim Login angezeigt.

Ihr neu vergebenes Passwort gilt ausschließlich für die Meldung zur Agrarstrukturerhebung 2026. Andere Anmeldungen im Statistik Austria Portal sind davon nicht betroffen.

Nach erfolgreichem Login gelangen Sie über die Schaltfläche „Agrarstrukturerhebung 2026 – Fragebogen“ zu Ihrem Fragebogen. 

Die Funktion „Passwort vergessen“ kann nur genutzt werden, wenn Sie zuvor Ihre E-Mail-Adresse im Portal hinterlegt und verifiziert haben (E-Mail-Verifikation). Sollten Sie Ihr Passwort vergessen und keine E-Mail-Adresse mit E-Mail-Verifikation hinterlegt haben, wenden Sie sich bitte an die Hotline der Agrarstrukturerhebung.

 

Dateneingabe im Fragebogen

Während der Dateneingabe Ihrer Daten werden automatische Plausibilitätsprüfungen durchgeführt. Unplausible Angaben werden Ihnen durch Hinweis‑ bzw. Fehlermeldungen angezeigt.

Sie können das Ausfüllen des Fragebogens jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Bitte speichern Sie Ihre Eingaben regelmäßig über die Schaltfläche „Speichern“, um einen möglichen Datenverlust zu vermeiden.

Wenn Sie den Webbrowser über das „X“ schließen, ohne zuvor zu speichern, gehen alle bisher eingegebenen Daten verloren.

Der Fragebogen gilt erst dann als übermittelt, wenn Sie auf „Fragebogen melden“ geklickt und eine Meldebestätigung erhalten haben.

 

Alternative Meldemöglichkeiten

Für MFA‑BetriebeMFA‑Betriebe können Unterstützung durch die zuständige Landwirtschaftskammer auf Bezirksebene in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie mit Ihrer Landwirtschaftskammer einen Termin und nehmen Sie bitte Ihre Zugangsdaten inkl. Aktivierungscode zum Termin mit.
Für Nicht‑MFA‑Betriebe  Nicht‑MFA‑Betriebe können ihre Angaben im Rahmen eines Telefoninterviews übermitteln. Kontaktieren Sie hierfür die für die Agrarstrukturerhebung eingerichtete Hotline und vereinbaren Sie einen Interviewtermin.

Team der Agrarstrukturerhebung Die kostenfreie Hotline ist werktags von 08:00 bis 16:00 Uhr erreichbar.
Tel.: +43 (0) 800 799 766 Fax: +43 1 711 28-8155 agrarstrukturerhebung@statistik.gv.at Bitte halten Sie Ihre LFBIS-Betriebsnummer bereit und geben Sie uns bei schriftlichen Anfragen zudem Name, Adresse und Telefonnummer bekannt.
Diese Seite wurde zuletzt am 11.05.2026 aktualisiert.