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Gütereinsatzerhebung

Die jährliche Gütereinsatzerhebung (Abschnitte B bis F der ÖNACE 2008) hat die Erfassung und Darstellung der Grund- und Rohstoffe, sonstiger fertig bezogener Vorprodukte (Halbfabrikate und für den Einbau bestimmte Fertigerzeugnisse), Hilfsstoffe sowie ausgewählter Betriebsstoffe, die innerhalb eines Erhebungsjahres zur Erfüllung des wirtschaftlichen Zwecks – der Produktion von Gütern oder der Erbringung von industriellen Dienstleistungen – benötigt wurden, sowie die im Produktionsprozess eingesetzte Energie, zum Inhalt.

Sie bildet nicht nur die Basis zur Errechnung volkswirtschaftlicher und umweltrelevanter Größen, sondern gibt auch Aufschluss über den branchenspezifischen Güterkreislauf und dient somit auch den Unternehmen als Zusatzinformation zu möglichen betriebswirtschaftlichen Planungen.

Als nationale Rechtsgrundlage ist primär die Gütereinsatzstatistik-Verordnung, BGBl. II Nr. 349/2003 vom 29. Juli 2003, geändert durch BGBl. II Nr. 317/2023 vom 27. Oktober 2023 zu nennen.

Die Notwendigkeit der Gütereinsatzerhebung und die darauf beruhende Bereitstellung von Daten über den Input von Gütern im Produktionsprozess wird auf europäischer Ebene  rechtlich begründet durch:

  • das System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (VGR) , basierend auf der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 (ABl. L 174 vom 26. Juni 2013, S. 1) idgF. sowie
  • die Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über die Energiestatistik (ABl. Nr. 304 vom 14. November 2008, S. 1) idgF.

Die Datenschutzinformation informiert Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Gütereinsatzerhebung:

Für die Gütereinsatzerhebung sind folgende statistische Einheiten auskunftspflichtig:

  • Betriebe (fachliche Einheiten) von Einbetriebsunternehmen, Betriebe gewerblicher Art sowie Betriebe (fachliche Einheiten) von Mehrbetriebsunternehmen mit durchschnittlich 20 und mehr Beschäftigten (ohne Lehrlinge) und einer Wirtschaftsleistung von 11 Mio. Euro und mehr in der Berichtsperiode,
  • alle im Berichtsjahr neu gegründeten oder durch Umstrukturierung neu entstandenen und oben genannten statistischen Beobachtungseinheiten.

Die „durchschnittliche Beschäftigungszahl“ und „Wirtschaftsleistung“  wird auf Grundlage der in der Konjunkturstatistik im Produzierenden Bereich erhobenen Daten festgestellt.

Die Aufforderung zur Meldung und die Zugangsdaten für die elektronische Meldung erhalten die meldepflichtigen Unternehmen per Post Anfang Mai 2024. Statistik Austria ersucht alle Unternehmen auf den elektronischen Webfragebogen eQuest zurückzugreifen

Falls der gesetzliche Einsendetermin (31. Mai 2024) aufgrund innerbetrieblicher Vorkommnisse nicht eingehalten werden kann, nehmen Sie bitte rechtzeitig bezüglich einer Fristerstreckung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten mit Statistik Austria Kontakt auf. 

Achtung: Nach Ablauf der Einsendefrist wird bei fehlender Meldung der Auskunftspflichtige nach einem ersten Erinnerungsschreiben nochmals mittels RSb-Brief (Rückscheinbrief) nachweislich an die Auskunftspflicht erinnert. Wird dieser Aufforderung weiterhin nicht Folge geleistet, ist Statistik Austria verpflichtet, diese Verletzung der Auskunftspflicht der zuständigen Verwaltungsstrafbehörde (Magistrat oder Bezirksverwaltungsbehörde) zur Kenntnis zu bringen.

Nachstehend finden Sie Erläuterungen bzw. Ausfüllhilfen, das aktuelle Güterverzeichnis (GV-GES) sowie Musterfragebögen aus ausgewählten Branchen:

Erläuterungen, Ausfüllhilfen

Zur Datenübermittlung an Statistik Austria steht Ihnen unser Webfragebogen eQuest-Web zur Verfügung.

Damit Sie auch die Funktionalität „Passwort vergessen“ nutzen können, sollten Sie Ihre E-Mail-Adresse mithilfe der Applikation „E-Mail Verifikation“ hinterlegen. Hier finden Sie nähere Erläuterungen (PDF; 250 KB) zu „Passwort vergessen“!

Bestellung Beschreibung
Zugangsdaten Wählen Sie bitte dieses Formular aus, wenn Sie die Zugangsdaten für Ihr Unternehmen benötigen!
Zugangsdaten WTH, STB Wählen Sie bitte dieses Formular aus, wenn Sie für eine:n Ihrer Klient:innen Zugangsdaten benötigen!
Mustertabelle           (ODS-Datei) Falls Sie die Zugangsdaten für mehrere Ihrer Klient:innen benötigen, laden Sie sich bitte die Mustertabelle herunter, füllen Sie diese aus und senden Sie die Tabelle zurück! Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem „Read me“ in der Mustertabelle.  

Falls Sie einen Gastzugang zu unseren Webfragebögen benötigen, können Sie diesen per E-Mail an eQuest@statistik.gv.at oder telefonisch über unsere Hotline +43 1 711 28-7272 beantragen.

Sie können Ihre Meldung nach entsprechender Registrierung auch über das Unternehmensserviceportal (USP) des Bundes abgeben.

Allgemeine Fragen Allgemeine Fragen zur Erhebung
Tel.: +43 1 711 28-7272
Fax: +43 1 711 28-7775 pi@statistik.gv.at Telefonisch erreichbar werktags von:
Mo - Do 07:30 - 16:00 Uhr, Fr 07:30 - 13:00 Uhr
Technische Fragen Bei technischen Fragen
Tel.: +43 1 711 28-8009
Fax: +43 1 711 28-7775 helpdesk@statistik.gv.at Telefonisch erreichbar werktags von:
Mo - Do 07:30 - 16:00 Uhr, Fr 07:30 - 13:00 Uhr
Fachliche Fragen Inhaltliche Fragen zur Erhebung
Tel.: +43 1 711 28-7111
Fax: +43 1 711 28-7780 ges@statistik.gv.at Montag - Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Diese Seite wurde zuletzt am 21.11.2024 aktualisiert.