Die Bundesanstalt Statistik Österreich ist aufgrund der Gebarungsstatistikverordnung 2014 ( BGBl. II Nr. 345/2013 ) dazu verpflichtet, statistische Erhebungen über die Gebarung sämtlicher ausgegliederter Einheiten, die dem Sektor Staat zugerechnet werden, durchzuführen. Die Daten werden zur Berechnung der VGR-Konten des Sektors Staat benötigt, die wiederum Teil der Berichtspflichten gemäß Europäischem System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG 2010 (Verordnung (EU) Nr. 549/2013)) sind. Zusätzlich fließen die Daten in die Berechnung der Maastricht-Indikatoren (Defizit, Schuldenstand) sowie die Statistiken zum Österreichischen Stabilitätspakt 2012 (ÖStP 2012) ein.
Informationen zur Abgrenzung des Sektors Staat finden Sie auf der Seite Öffentlicher Sektor.