Die Bundesanstalt Statistik Österreich ist aufgrund der Gebarungsstatistik-VO 2014, BGBl. II Nr. 345/2013, verpflichtet, statistische Erhebungen über die Gebarung der Einheiten im öffentlichen Sektor (staatliche Einheiten und sonstige öffentliche Einheiten) durchzuführen. Diese Erhebung betrifft Daten zu den sonstigen öffentlichen Einheiten und wird benötigt, um die Datenerfordernisse gemäß EU-Haushaltsrahmenrichtlinie erfüllen zu können (Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten, ABl. Nr. L 306 vom 23.11.2011 S. 41).
Informationen zur Abgrenzung des Öffentlichen Sektors finden Sie auf der Seite Öffentlicher Sektor.