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Sonstige öffentliche Einheiten

Die Bundesanstalt Statistik Österreich ist aufgrund der Gebarungsstatistik-VO 2014, BGBl. II Nr. 345/2013, verpflichtet, statistische Erhebungen über die Gebarung der Einheiten im öffentlichen Sektor (staatliche Einheiten und sonstige öffentliche Einheiten) durchzuführen. Diese Erhebung betrifft Daten zu den sonstigen öffentlichen Einheiten und wird benötigt, um die Datenerfordernisse gemäß EU-Haushaltsrahmenrichtlinie erfüllen zu können (Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten, ABl. Nr. L 306 vom 23.11.2011 S. 41).

Informationen zur Abgrenzung des Öffentlichen Sektors finden Sie auf der Seite Öffentlicher Sektor.

Die Erhebung der sonstigen öffentlichen Einheiten beruht auf der Verordnung über die Statistik der Gebarung im öffentlichen Sektor 2014 (Gebarungsstatistik-VO 2014), BGBl. II Nr. 345/2013 und auf der Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten, ABl. Nr. L 306 vom 23.11.2011 S. 41.

Die von den Auskunftspflichtigen übermittelten Unterlagen werden vertraulich behandelt und ausschließlich für die Erfüllung von nationalen und EU-Berichtspflichten verwendet. Die Daten werden nicht bzw. nur sehr stark aggregiert veröffentlicht, sodass kein Rückschluss auf einzelne Einheiten möglich ist.

Die Datenschutzinformation informiert Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Erhebung sonstige öffentliche Einheiten.

Es besteht Auskunfts- und Mitwirkungspflicht (§§ 8 und 9 Gebarungsstatistik-VO 2014).

Es sind ausgewählte Kennzahlen zum Jahresabschluss bzw. Rechnungsabschluss zu melden (insbesondere Umsatzerlöse, Material- und Personalaufwand und der Stand an Verbindlichkeiten zum 31.12.). 

Es werden Jahresdaten erhoben. Für den Fall, dass die Erhebung nicht jährlich stattfindet, werden (rückwirkend) mehrere Berichtsjahre abgefragt. 

Für jeglichen Schriftverkehr verwenden Sie bitte ausschließlich folgende Emailadresse: gebarung@statistik.gv.at 

Die auskunftspflichtigen Einheiten erhalten zu Beginn der Erhebung per Post die Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) zum Einstieg in das elektronische Meldesystem eQuest-Web. Für den Fall, dass die Verbindlichkeiten einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, sind zusätzlich zur Eingabe der Kennzahlen im Webformular die aktuellen Geschäftsberichte hochzuladen.

 

Hotline ESOE Tel.: +43 1 711 28-7766
gebarung@statistik.gv.at Telefonisch erreichbar Mo-Do 9:00 bis 15:00 Uhr, Fr 9:00 bis 13:00 Uhr
Diese Seite wurde zuletzt am 03.09.2024 aktualisiert.