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Meldung kontrollierter Einheiten

Gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 der Gebarungsstatistikverordnung, BGBl. II Nr. 345/2013 sind die staatlichen Einheiten, insbesondere Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände verpflichtet, jährlich bis spätestens 31. Jänner des Jahres, das dem betreffenden Budget- oder Geschäftsjahr folgt, eine Liste der von ihnen kontrollierten Einheiten des öffentlichen Sektors an Statistik Austria zu übermitteln.

Gebarungsstatistikverordnung BGBl II. Nr. 345/2013

Erläuterungen zum Meldeformular
Beispiel einer Meldung

Die Liste ist an folgende Emailadresse meneu@statistik.gv.at – Betreff „Liste Einheiten“ zu senden. Um eine maschinelle Weiterverarbeitung zu ermöglichen wird ersucht folgende Namenskonvention der ODS-Datei einzuhalten: 

  • KonEh20jj_regkz.ods z.B. KonEh2014_10101.ods  
    regkz = Regionalkennziffer (z.B. Gemeindekennziffer, Bundeslandkennziffer, Verbandskennziffer)

Diese Seite wurde zuletzt am 06.03.2023 aktualisiert.
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