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Länderhaushaltsdaten nach VRV 2015

Die Gebarungsstatistik der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Wien als Land und Gemeinde, Gemeinden sowie die Gemeindeverbände) liefert wichtige Informationen über deren Finanzwirtschaft. Sie ist Grundlage für nationale (Finanzausgleich und österreichischer Stabilitätspakt) und internationale Zwecke (Maastricht Kennzahlen, öffentliche Finanzen, volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen).

Seit Rechnungsjahr 2020 gilt für Länder und Gemeinden für das Erstellen der Rechnungsabschlüsse die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) 2015. Diese Erhebung bildet den Detailgrad der VRV 2015 ab und hat ihre Rechtsgrundlage in der Gebarungsstatistikverordnung, BGBl. II Nr. 345/2013 (Gebstat-VO 2014).

Die Erhebung beruht auf der Verordnung über die Statistik der Gebarung im öffentlichen Sektor 2014 (Gebarungsstatistik-VO 2014), BGBl. II Nr. 345/2013).

Die von den Auskunftspflichtigen übermittelten Unterlagen werden vertraulich behandelt und ausschließlich für die Erfüllung von nationalen und EU-Berichtspflichten verwendet. Im Zuge der Gebarungsstatistik werden die gemeldeten Daten aggregiert nach den Bestandteilen des Voranschlags (VRV 2015, § 5) bzw. nach der Gliederung der Vermögensrechnung (§ 18 Absatz 7) veröffentlicht.

Es besteht Auskunfts- und Mitwirkungspflicht (§§ 8 und 9 Gebarungsstatistik-VO 2014). Erhoben werden (vorläufige) Monats- und Quartalsdaten (aufgebuchte Stände) sowie die (endgültigen) Rechnungsabschlussdaten.

Die Daten sind im XML-Format zu liefern und werden nur wohlgeformt und validiert (XSD-Schema) übernommen. Weiters ist vor Weitergabe eine Prüfung auf Vollständigkeit der Datenmeldung durchzuführen.

Die Meldetermine sind in der Gebarungsstatistik-VO 2014 (BGBl. II Nr. 345/2013) festgelegt und die Daten wie folgt zu melden:

  • Monatsdaten bis spätestens 25. des Folgemonats
  • Quartalsdaten bis spätestens 25. des Folgemonats nach Quartalsende, betreffend das vierte Quartal innerhalb von fünf Wochen nach Quartalsende
  • Jahresdaten (Stichtag 31.12.) bis 31. Mai des Folgejahres

Daniel Thoman Übernahme Jahres- und Quartalsmeldungen
Tel.: +43 1 711 28-7423
daniel.thoman@statistik.gv.at
Elmar Müller Technische Fragen, Datenschnittstelle
Tel.: +43 1 711 28-7114
elmar.müller@statistik.gv.at
Diese Seite wurde zuletzt am 26.01.2024 aktualisiert.
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