Die Gebarungsstatistik der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Wien als Land und Gemeinde, Gemeinden sowie die Gemeindeverbände) liefert wichtige Informationen über deren Finanzwirtschaft. Sie ist Grundlage für nationale (Finanzausgleich und österreichischer Stabilitätspakt) und internationale Zwecke (Maastricht Kennzahlen, öffentliche Finanzen, volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen).
Seit Rechnungsjahr 2020 gilt für Länder und Gemeinden für das Erstellen der Rechnungsabschlüsse die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) 2015. Diese Erhebung bildet den Detailgrad der VRV 2015 ab und hat ihre Rechtsgrundlage in der Gebarungsstatistikverordnung, BGBl. II Nr. 345/2013 (Gebstat-VO 2014).