Die Statistik Austria erhebt im Rahmen Bundeshaftungsobergrenzengesetzes (BGBl. I Nr. 149/2011) die Haftungen der außerbudgetären Einheiten des Bundessektors. Mit der dazugehörigen Verordnung, der Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2023 (BHOG-VO, BGBLA_2023_II_364) werden die zu erhebenden Einheiten taxativ aufgezählt.