Zum Hauptinhalt springen

Haftungen der außerbudgetären Bundeseinheiten

Die Statistik Austria erhebt im Rahmen Bundeshaftungsobergrenzengesetzes (BGBl. I Nr. 149/2011) die Haftungen der außerbudgetären Einheiten des Bundessektors. Mit der dazugehörigen Verordnung, der Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2023 (BHOG-VO, BGBLA_2023_II_364) werden die zu erhebenden Einheiten taxativ aufgezählt.

Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2023
Gesamte Rechtsvorschrift für Bundeshaftungsobergrenzengesetz

Lt. §3 Abs.3 BHOG haben die außerbudgetäre Einheiten des Bundes der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ in elektronischer Form bis spätestens 31. Jänner eines jeden Jahres den Gesamtstand ihrer Haftungen gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 zum Stichtag 31. Dezember des Vorjahres gegliedert nach Haftungsnehmer zu melden. Die Erhebung findet jährlich statt.

Der Fragebogen wird den in der BHOG- VO aufgezählten Respondenten Anfang Dezember jeden Jahres per e-mail zugeschickt. Alternativ können Sie den Fragebogen hier downloaden und an die funktionale e-mail Adresse haftung@statistik.gv.at ausgefüllt retour senden.

Erhebungsformular

Tommaso Gerstgrasser Tel.: +43 1 711 28-7238
haftung@statistik.gv.at
Diese Seite wurde zuletzt am 19.12.2023 aktualisiert.
Merkliste anzeigen