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Gemeindeverbände Haushaltsdaten nach VRV 2015

Die Gebarungsstatistik der Gebietskörperschaften liefert wichtige Informationen über die Finanzwirtschaft von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden, die im Sektor Staat klassifiziert sind. Erhoben werden die Daten zum Rechnungsabschluss.

Seit Rechnungsjahr 2020 gilt für Länder, Gemeinden und die meisten Gemeindeverbände für das Erstellen der Rechnungsabschlüsse die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) 2015. Diese Erhebung bildet den Detailgrad der VRV 2015 ab und ermöglicht Gemeindeverbänden die Meldung ihrer Rechnungsabschlussdaten entsprechend der Datenschnittstelle für Gemeindehaushaltsdaten. Alternativ kann die Meldung über eine Selbsteingabe (eQuest-Webformular) erfolgen.

Die Erhebung beruht auf der Verordnung über die Statistik der Gebarung im öffentlichen Sektor 2014 (Gebarungsstatistik-VO 2014), BGBl. II Nr. 345/2013).

Die von den Auskunftspflichtigen übermittelten Unterlagen werden vertraulich behandelt und ausschließlich für die Erfüllung von nationalen und EU-Berichtspflichten verwendet. Die Daten werden nur aggregiert veröffentlicht, sodass kein Rückschluss auf einzelne Einheiten möglich ist.

Es besteht Auskunfts- und Mitwirkungspflicht (§§ 8 und 9 Gebarungsstatistik-VO 2014).

Es sind die Daten zum Jahresabschluss bzw. Rechnungsabschluss zu melden. Im Fall einer Schnittstellenmeldung (GVB-V5.5 Datenträger) sind die Daten im XML-Format zu liefern; diese werden nur wohlgeformt und validiert (XSD-Schema) übernommen. 

Die Erhebung wird jährlich durchgeführt. Die Daten sind bis 31. Mai an Statistik Austria zu übermitteln.

 

Für Gemeindeverbände im Sektor Staat besteht die Möglichkeit, einen Datenträger gemäß Datenschnittstelle für Gemeindeverbandsdaten (GVB-V5.5) hochzuladen. In diesem Fall ist die Kennziffer für Unternehmen (KUR) als Identifikationsnummer unbedingt erforderlich.

Die KUR ist dem Unternehmensregister für Verwaltungszwecke zu entnehmen. Der Zugang erfolgt über das Unternehmensserviceportal (USP). Sollte ein Verband noch nicht in diesem Register eingetragen sein, besteht die Möglichkeit mittels Online-Antrag bei der Stammzahlenregisterbehörde einen Antrag auf Aufnahme in das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB) zu stellen. Über dieses Register erfolgt dann der Eintrag ins Unternehmensregister für Verwaltungszwecke.

Datenschnittstelle

Der Einstieg in die Meldung erfolgt über das elektronische Meldesystem eQuest-Web (alle auskunftspflichtigen Einheiten erhalten Anfang Mai per Post die Zugangsdaten (Benutzername, Passwort)). In Folge besteht die Möglichkeit, die Rechnungsabschlussdaten direkt einzutragen (Formular nach UGB oder VRV stehen zur Verfügung) oder einen Datenträger gemäß Datenschnittstelle für Gemeindeverbandsdaten (GVB-V5.5) hochzuladen. Der Datenträger entspricht in Form und Gliederung der Meldung der Gemeindehaushaltsdaten (Datenschnittstelle GHD-V5.5). Bei Nutzung der Datenschnittstelle (GVB-V5.5) ist die Kennziffer für Unternehmen (KUR) als Identifikationsnummer unbedingt erforderlich.

XSD-Schema (Datenschnittstelle GVB-V5.5)

Daniel Thoman Gemeindegebarungen, Gemeindeverbände
Tel.: +43 1 711 28-7423
daniel.thoman@statistik.gv.at
Elmar Müller Technische Fragen, Datenschnittstelle
Tel.: +43 1 711 28-7114
elmar.müller@statistik.gv.at
Allgemeiner Auskunftsdienst Tel.: +43 1 711 28-7070
info@statistik.gv.at Telefonisch erreichbar werktags von 9:00–16:00 Uhr
Diese Seite wurde zuletzt am 23.04.2024 aktualisiert.
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