Gegenstand der jährlichen Erhebung sind Studierende, Absolvent:innen (Erhebungsformular STUD) sowie Studien- und Lehrgänge (Erhebungsformular STAMM) und das Lehrpersonal (Erhebungsformular PERS) an Privathochschulen und theologischen Lehranstalten. Die Erhebung der Studierenden und Absolvent:innen und der Studien- und Lehrgänge beginnt jeweils im November, die Meldeaufforderung für die Erhebung des Personals ergeht im darauf folgenden Jänner. Beide Erhebungen richten sich an die Leitungen der Privathochschulen und theologischen Lehranstalten (§§ 29/3 und 30/3 UHSBV). |