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Private Bildungseinrichtungen, Kindergärten und Hochschulen

Im Rahmen der Bildungsausgabenstatistik werden jährlich im Zuge einer Vollerhebung Daten zur Finanzierung des österreichischen privaten Bildungswesens erhoben. Diese Daten werden sowohl für die Beantwortung des internationalen Fragebogens von UNESCO/OECD/EUROSTAT als auch für nationale Berechnungen benötigt (siehe auch Rechtsgrundlagen). Die Daten werden nur in hoch aggregierter Form ausgewiesen, sodass ein Rückschluss auf Einzeldaten unmöglich ist.

Statistik Austria ist gemäß EU-Verordnung Nr. 912/2013 verpflichtet, jährlich Daten zur Finanzierung des österreichischen Bildungswesens an UNESCO, OCED und EUROSTAT (UOE) zu melden. Auf nationaler Ebene hat Statistik Austria gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 Bildungsdokumentationsgesetz, BGBl. I Nr. 20/2021 jährlich eine Bundesstatistik zum Bildungswesen in regionaler Gliederung zur Finanzierung von Bildung zu erstellen.

Auskunftspflichtig sind:

  • Private Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 Privatschulgesetz, BGBl. Nr. 244/1962 bzw. jene in § 2 Z 1 lit. e Bildungsdokumentationsgesetz 2020 (BilDokG 2020), BGBl. I Nr. 20/2021, genannten Bildungseinrichtungen des Schul- und Erziehungswesens sowie des Gesundheitswesens
  • Privathochschulen gemäß Privathochschulgesetz – PrivHG, BGBl. I Nr. 77/2020 in Verbindung mit § 2 Z 4 lit. c BilDokG 2020, in Verbindung mit § 32 Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung, BGBl. II Nr. 301/2022
  • Pädagogische Hochschulen gemäß Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien – Hochschulgesetz 2005, BGBl. I Nr. 30/2006, sind in Verbindung mit § 2 Z 4 lit. b BilDokG 2020, in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung, BGBl. II Nr. 301/2022

Die oben genannten Bildungseinrichtungen sind verpflichtet, Statistik Austria die in § 18 Abs. 4 BilDokG 2020 genannten Aufwandsdaten gegliedert nach Einnahmen- und Ausgabenarten zu übermitteln.

Für Kinderbetreuungseinrichtungen erfolgt die Teilnahme an der Erhebung auf freiwilliger Basis.

Die diesjährige Erhebung bezieht sich auf das Kalenderjahr 2023 bzw. bei abweichender Abrechnungsperiode alternativ auf das Schuljahr 2022/23, das Studienjahr 2022/23 oder das Kindergartenjahr 2022/23. Wir bitten das ausgefüllte Formular bis 30. April 2025 unter bildungfin@statistik.gv.at an uns zu übermitteln.

Wir bitten, wenn möglich die Finanzdaten getrennt für jede Kennziffer bzw. Bildungseinrichtung auszuweisen. Sollte dies aus buchhalterischen Gründen nicht möglich sein, so können die Daten auch für den gesamten Standort bzw. vom zentralen Erhalter für den gesamten Verein übermittelt werden. In jedem Fall bitten wir Sie, alle in der Datenmeldung enthaltenen Kennziffern einzeln am Deckblatt anzuführen. Weitere Informationen zum Ausfüllen des Erhebungsformulars entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Erläuterungsblatt.

Erläuterungen Erhebung private Kinderbetreuungseinrichtungen 2023
Erläuterungen Erhebung private Bildungseinrichtungen 2023
Erläuterungen Erhebung private Hochschulen 2023

Erhebung über die Finanzierung der privaten Kinderbetreuungseinrichtungen 2023

Erhebung über die Finanzierung der privaten Kinderbetreuungseinrichtungen 2023

Erhebung über die Finanzierung der privaten Bildungseinrichtungen 2023

Erhebung über die Finanzierung der privaten Bildungseinrichtungen 2023

Erhebung über die Finanzierung der privaten Hochschulen 2023

Erhebung über die Finanzierung der privaten Hochschulen 2023

Diese Seite wurde zuletzt am 17.11.2025 aktualisiert.