Private Bildungseinrichtungen, Kindergärten und Hochschulen

Im Rahmen der Bildungsausgabenstatistik werden jährlich im Zuge einer Vollerhebung Daten zur Finanzierung des österreichischen privaten Bildungswesens erhoben. Diese Daten werden sowohl für die Beantwortung des internationalen Fragebogens von UNESCO/OECD/EUROSTAT als auch für nationale Berechnungen benötigt (siehe auch Rechtsgrundlagen). Die Daten werden nur in hoch aggregierter Form ausgewiesen, sodass ein Rückschluss auf Einzeldaten unmöglich ist.

Statistik Austria ist gemäß EU-Verordnung Nr. 912/2013 verpflichtet, jährlich Daten zur Finanzierung des österreichischen Bildungswesens an UNESCO, OCED und EUROSTAT (UOE) zu melden. Auf nationaler Ebene hat Statistik Austria gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 Bildungsdokumentationsgesetz, BGBl. I Nr. 20/2021 jährlich eine Bundesstatistik zum Bildungswesen in regionaler Gliederung zur Finanzierung von Bildung zu erstellen.

Auskunftspflichtig sind:

  • Private Bildungseinrichtungen gemäß § 9 und § 10 Privatschulgesetz, BGBl. Nr. 244/1962 bzw. jene in § 2 Abs. 1 Z 1 Bildungsdokumentationsgesetz, BGBl. I Nr. 20/2021
  • Privatuniversitäten gemäß Universitäts-Akkreditierungsgesetz, BGBl. I Nr. 168/1999
  • Pädagogische Hochschulen (einschließlich anerkannte Pädagogische Hochschulen, Studiengänge, Hochschullehrgänge und Lehrgänge) gemäß Hochschulgesetz 2005, BGBl. I Nr. 30/2006

Die oben genannten Bildungseinrichtungen sind verpflichtet, Statistik Austria die in § 9 Abs. 4 Bildungsdokumentationsgesetz genannten Aufwandsdaten gegliedert nach Einnahmen- und Ausgabenarten zu übermitteln.

Für Kinderbetreuungseinrichtungen erfolgt die Teilnahme an der Erhebung auf freiwilliger Basis.

Die diesjährige Erhebung bezieht sich auf das Kalenderjahr 2021 bzw. bei abweichender Abrechnungsperiode alternativ auf das Schuljahr 2020/21, das Studienjahr 2020/21 oder das Kindergartenjahr 2020/21. Wir bitten das ausgefüllte Formular bis 28. April 2023 unter bildungfin@statistik.gv.at an uns zu übermitteln.

Wir bitten, wenn möglich die Finanzdaten getrennt für jede Kennziffer bzw. Bildungseinrichtung auszuweisen. Sollte dies aus buchhalterischen Gründen nicht möglich sein, so können die Daten auch für den gesamten Standort bzw. vom zentralen Erhalter für den gesamten Verein übermittelt werden. In jedem Fall bitten wir Sie, alle in der Datenmeldung enthaltenen Kennziffern einzeln am Deckblatt anzuführen. Weitere Informationen zum Ausfüllen des Erhebungsformulars entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Erläuterungsblatt.

Erhebung über die Finanzierung der privaten Kinderbetreuungseinrichtungen 2021

Erhebung über die Finanzierung der privaten Bildungseinrichtungen 2021

Erhebung über die Finanzierung der privaten Hochschulen 2021

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