F&E im Bereich der Universitäten

Zurzeit wird die F&E-Erhebung im Bereich der Universitäten, einem essentiellen Teil des Hochschulsektors, über das Berichtsjahr 2021 durchgeführt.

Statistik Austria führt in 2-Jahres-Abständen die Erhebung über Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E) in allen volkswirtschaftlichen Sektoren durch. Für die F&E-Erhebung werden aus diesen Sektoren alle Einrichtungen, die tertiäre Bildung anbieten, herausgelöst und einem eigenen, zusätzlichen Sektor zugeordnet, weshalb neben dem Unternehmenssektor, dem Sektor Staat und dem privaten gemeinnützigen Sektor auch der Hochschulsektor abgebildet werden kann.

Ziel ist es, Daten über Ausgaben, Finanzierung und Personaleinsatz für F&E zu gewinnen sowie Aussagen über die Zielsetzung der Forschung treffen zu können.

Als methodische Basis dienen die internationalen, weltweit gültigen Standards, Richtlinien und Empfehlungen, die im Frascati-Handbuch der OECD zusammengefasst sind und die auch in der Europäischen Union Gültigkeit haben.

Statistik Austria ist mit der Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie und des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Statistiken betreffend Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E-Statistik-Verordnung) vom 29. August 2003 (BGBl. II Nr. 396/2003, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 150/2008) beauftragt worden, in 2-Jahres-Abständen Daten über Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E) in allen volkswirtschaftlichen Sektoren zu erheben. Die Erhebungsergebnisse sind spätestens 18 Monate nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres zu veröffentlichen.

Statistik Austria versichert, dass Ihre Meldung selbstverständlich entsprechend der im Bundesstatistikgesetz gesetzlich festgelegten statistischen Geheimhaltungspflicht streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke in einer Weise verwendet wird, dass Rückschlüsse auf Einzelpersonen und/oder Einzelangaben ausgeschlossen sind.

Wir bitten Sie um Ihre Mitarbeit und ersuchen Sie zu beachten, dass aufgrund des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999 i.d.g.F. und der F&E-Statistik-Verordnung für die F&E-Erhebung Auskunfts- und Mitwirkungspflicht besteht. Gemäß § 11 F&E-Statistik-Verordnung muss auch über die Rechtsfolgen der Auskunfts- und Mitwirkungsverweigerung informieren werden: Demnach begeht eine Verwaltungsübertretung und unterliegt den Strafbestimmungen des § 66 Bundesstatistikgesetzes in der oben genannten Fassung, wer die Auskunft verweigert oder wissentlich unvoll­ständige oder nicht dem besten Wissen entsprechende Angaben macht.

Erhebungs- bzw. Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr 2021.

Der Fragebogen enthält detaillierte Erläuterungen, kontextsensitive und sonstige Hilfetexte, ein Glossar und weiterführende Hinweise. Hilfetexte im pdf-Format stehen sowohl hier als auch im Fragebogen zum Download zur Verfügung (sowohl für den klinischen als auch für den nicht-klinschen Bereich).

Um zum Fragebogen zu gelangen, folgen Sie dem Link zum "Statistik Austria Portal" und geben Sie anschließend Ihren Benutzernamen und Ihr Initial-Passwort ein. Diese Zugangsdaten finden Sie in dem an Sie übermittelten Einschreiben.

Diese Seite wurde zuletzt am 02.05.2023 aktualisiert.
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