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Ausbildungspflicht

Mit Einführung der „Ausbildung bis 18“ sind Jugendliche im Anschluss an die allgemeine Schulpflicht zu einer weiterführenden Ausbildung verpflichtet. Dazu zählen der Besuch einer Fachschule oder höheren Schule, eine Berufsausbildung in Form einer Lehre, eine Ausbildung in Gesundheitsberufen und die Teilnahme an sonstigen Qualifizierungsmaßnahmen. Ziel ist es, alle Jugendlichen zu über die Pflichtschule hinausgehenden Qualifikationen hinzuführen. Zur Beratung und Betreuung von Jugendlichen, die der Ausbildungspflicht bis 18 nicht nachkommen, wurden vom Sozialministeriumsservice (SMS) regionale Koordinierungsstellen eingerichtet.

Ausführliche Informationen zur Ausbildungspflicht finden Sie unter Ausbildung bis 18.

Um zu gewährleisten, dass Jugendliche, die sich in keiner weiterführenden Ausbildung befinden, erfasst werden können, sieht § 13 Ausbildungspflichtgesetz (APflG) BGBl. I Nr. 62/2016 idgF vor, dass Schulen, Lehrlingsstellen, AMS und andere Einrichtungen Daten aller Zu- und Abgänge in und aus der Ausbildung oder Betreuung von nicht mehr schulpflichtigen Jugendlichen an die Bundesanstalt Statistik Österreich übermitteln.

Die Erhebung bei den Schulen erfolgte in den Jahren 2017 bis 2019 an vier Stichtagen im Jahr (1. Feber, 1. April, 1. Juni und 1. Oktober).

Seit 2021 findet die Erhebung an drei Stichtagen im Jahr (1. März, 10. Juni und 10. November) statt.

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Meldung zu übermitteln.

Meldung über ein Schulverwaltungsprogramm

Es gibt Schulverwaltungsprogramme, die über ein Webservice die Meldung an Statistik Austria übermitteln. Sollten Sie ein Schulverwaltungsprogramme verwenden, gibt es im Handbuch eine Anleitung für die Meldung zur Ausbildungspflicht. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Schulverwaltungsprogramm die Meldung unterstützt, wenden Sie sich bitte an die unten angeführte Hotline.

Meldung mittels unserer Erhebungsinfrastruktur

Alternativ senden wir Ihnen einen Link zu unserer Erhebungsinfrastruktur. Dort können Sie dann wählen, ob Sie die Daten mittels Fragebogen, oder mittels CSV-Datei melden möchten. Der Link wird zum Stichtag versendet.

Hotline Ausbildungspflicht Tel.: +43 1 711 28-8558
ausbildungspflicht@statistik.gv.at Mo. bis Do. 9:00–15:00 Uhr, Fr. 9:00–14:00 Uhr
Diese Seite wurde zuletzt am 07.11.2025 aktualisiert.