Mit Einführung der „Ausbildung bis 18“ sind Jugendliche im Anschluss an die allgemeine Schulpflicht zu einer weiterführenden Ausbildung verpflichtet. Dazu zählen der Besuch einer Fachschule oder höheren Schule, eine Berufsausbildung in Form einer Lehre, eine Ausbildung in Gesundheitsberufen und die Teilnahme an sonstigen Qualifizierungsmaßnahmen. Ziel ist es, alle Jugendlichen zu über die Pflichtschule hinausgehenden Qualifikationen hinzuführen. Zur Beratung und Betreuung von Jugendlichen, die der Ausbildungspflicht bis 18 nicht nachkommen, wurden vom Sozialministeriumsservice (SMS) regionale Koordinierungsstellen eingerichtet.
Ausführliche Informationen zur Ausbildungspflicht finden Sie unter Ausbildung bis 18.