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AuBG Anerkennungen und Bewertungen

 

Das Bundesgesetz über die Vereinfachung der Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen (Anerkennungs- und Bewertungsgesetz, BGBl. I Nr. 55/2016, kurz AuBG) sieht vor, dass Statistik Austria jährlich eine Statistik über eben diese Verfahren veröffentlicht.

Zuständig für Anerkennungen und Bewertungen sind unterschiedliche Behörden und Stellen, es handelt sich um Hochschulen, Bundesministerien, Länder, Kammern und Bildungsdirektionen.

Die Erhebung über die Anerkennungen und Bewertungen ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen wurde bisher sieben Mal durchgeführt. Ergebnisse der vergangenen Erhebungen finden Sie unter  Bildungsstand der Bevölkerung unter dem Punkt „Weiterführende Daten“.

Die Erhebung für das Berichtsjahr 2023/24 findet von Oktober bis Dezember 2024 statt.

Arbeitsmarkt und Bildung/ Erhebung AuBG Tel.: +43 1 711 28-7312
Tel.: +43 1 711 28-7386
aubg@statistik.gv.at
Allgemeiner Auskunftsdienst Tel.: +43 1 711 28-7070
Telefonisch erreichbar werktags von 9:00–16:00 Uhr
Diese Seite wurde zuletzt am 02.07.2024 aktualisiert.