Die Bundesanstalt Statistik Österreich bekennt sich zu einer aktiven Gleichbehandlungspolitik, um Chancengleichheit für alle Geschlechter zu gewährleisten. Ebenso wird Ungleichbehandlung aufgrund des Alters, der Religion oder Weltanschauung, der ethnischen Zugehörigkeit oder der sexuellen Orientierung nicht geduldet.
Für die Bundesanstalt Statistik Österreich gilt das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz. Im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz sind neben Maßnahmen zur Gleichbehandlung, so lange die Gleichstellung von Frauen und Männern nicht vollständig erreicht ist, auch frauenfördernde Maßnahmen vorgeschrieben.
Die bei Statistik Austria vorgesehenen Maßnahmen zur Gleichbehandlung und Frauenförderung sind im Gleichbehandlungs- und Frauenförderungsplan (GFP) (PDF, 75KB) festgelegt.