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Datenschutz

Statistikgeheimnis

Das Bundesstatistikgesetz 2000 regelt in strengen Geheimhaltungsbestimmungen den Umgang mit vertraulichen Daten von Personen und Unternehmen.

Datensicherheit

Die Amtliche Statistik ist auf das Vertrauen der Bürger:innen angewiesen, insbesondere jener, die als Respondent:innen zum Entstehen der statistischen Produkte beitragen. Die Vertraulichkeit persönlicher Angaben ist daher für die Statistik Austria mehr als eine gesetzliche Pflicht: Sie hat ein ureigenes Interesse daran, die statistische Geheimhaltung durch technische und organisatorische Maßnahmen zu garantieren.

Vertrauen der Respondent:innen

Wer Statistik Austria Auskünfte erteilt, kann darauf vertrauen, dass seine persönlichen Angaben ausschließlich statistischen Zwecken dienen. Die Angaben der Befragten werden geheim gehalten und dürfen ohne rechtliche Grundlage nicht an andere weitergegeben werden, weder an staatliche Institutionen noch an private oder sonstige Stellen.

Datenschutzinformation bei Nutzung dieser Website

Diese Datenschutzinformation informiert Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Nutzung der Website www.statistik.at. 

Diese Seite wurde zuletzt am 02.05.2024 aktualisiert.