Das Bundesstatistikgesetz 2000 regelt in strengen Geheimhaltungsbestimmungen den Umgang mit vertraulichen Daten von Personen und Unternehmen.
Die Amtliche Statistik ist auf das Vertrauen der Bürger:innen angewiesen, insbesondere jener, die als Respondent:innen zum Entstehen der statistischen Produkte beitragen. Die Vertraulichkeit persönlicher Angaben ist daher für die Statistik Austria mehr als eine gesetzliche Pflicht: Sie hat ein ureigenes Interesse daran, die statistische Geheimhaltung durch technische und organisatorische Maßnahmen zu garantieren.
Wer Statistik Austria Auskünfte erteilt, kann darauf vertrauen, dass seine persönlichen Angaben ausschließlich statistischen Zwecken dienen. Die Angaben der Befragten werden geheim gehalten und dürfen ohne rechtliche Grundlage nicht an andere weitergegeben werden, weder an staatliche Institutionen noch an private oder sonstige Stellen.
Die Zahl an Phishing-Mails und Schadsoftware steigt weiterhin an. Auch Statistik Austria sowie einige unserer Respondent:innen sind davon betroffen. Bitte beachten Sie daher unsere Hinweise und Tipps zum Erkennen von Phishing- und Betrugsversuchen.
Diese Datenschutzinformation informiert Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Nutzung der Website www.statistik.at.