Gemäß dem Bundes-Public Corporate Governance Kodex (B-PCGK) haben die Leitung der Bundesanstalt Statistik Österreich und das Überwachungsorgan (Wirtschaftsrat) jährlich in einem Corporate Governance Bericht über die Corporate Governance des Unternehmens zu berichten. Der Bericht wird gemeinsam mit dem Jahresabschluss dem:der Bundeskanzler:in vorgelegt.