Arbeitsprogramm und Tätigkeitsberichte

Gemäß den Bestimmungen des Bundesstatistikgesetztes hat die Leitung von Statistik Austria jährlich für das nächste Kalenderjahr das Jahresarbeitsprogramm sowie für die darauffolgenden vier Kalenderjahre das Vierjahresarbeitsprogramm dem Statistikrat und in weiterer Folge dem Wirtschaftsrat vorzulegen.

Das "Statistische Arbeitsprogramm für das Jahr 2023 einschließlich der Vorschau auf das Arbeitsprogramm 2024-2027 sowie Tätigkeitsbericht 2020" gibt Aufschluss über die statistischen Projekte, die Statistik Austria im genannten Zeitraum durchführen wird bzw. deren Durchführung geplant ist, sowie über die Umsetzung des Arbeitsprogramms 2021. Der Bericht besteht aus einem Text- und einem Tabellenteil. Beide Teile gliedern sich jeweils nach der Organisationsstruktur von Statistik Austria.

Textteil
Diese Seite wurde zuletzt am 09.12.2022 aktualisiert.
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