Der Häuser- und Wohnungspreisindex (HPI) bildet die Preisentwicklung von Wohnimmobilien (Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser und Wohnungen), bei denen ein privater Haushalt als Käufer:in auftritt, ab. Die dafür verwendeten Daten stammen aus den im Grundbuch hinterlegten Kaufverträgen. Neben dem Gesamtindex wird nach neuem und bestehendem Wohnraum und nach bestehenden Häusern und Wohnungen unterschieden. Der Index dient als eine wichtige europäische Kennziffer der Wirtschafts- und Konjunkturentwicklung.
Der Index für selbst genutztes Wohneigentum (OOH PI) ist ein Maßstab für die Preisveränderungen jener Güter und Aufwände, die mit dem Besitz und der Eigennutzung von Wohnraum einhergehen, und soll den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) ergänzen, da dort derzeit nur die Wohnkosten der Mieter:innen eingehen. Die Rechtsgrundlage für die Erstellung des HPI und des OOH PI ist durch nationale (BGBLA 2019 II 177) und europäische Verordnungen (2016/792 und 2023/1470) gedeckt.