Die Umsatzsteuervoranmeldungsstatistik umfasst Monats-, Quartals- und Jahresergebnisse, die jeweils am Beginn des drittfolgenden Monats als vorläufige, ein Monat danach als endgültige Ergebnisse publiziert werden.
Der Zweck der Umsatzsteuervoranmeldung besteht in der laufenden Entrichtung der Umsatzsteuer, indem jeweils für den sogenannten Voranmeldungszeitraum – ein Monat oder ein Quartal – die Umsatzsteuer für die in diesem Zeitraum angefallenen Umsätze abzüglich der Vorsteuer berechnet und im Fall einer Zahllast an die Finanzverwaltung abgeführt wird. Dabei handelt es sich um Umsatzsteuer-Vorauszahlungen; die endgültige Umsatzsteuer für ein Kalenderjahr wird dann auf Basis der Umsatzsteuererklärung für dieses Jahr durch den daraus resultierenden Umsatzsteuerbescheid festgelegt. Umsatzsteuerpflichtig sind die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmen im Inland gegen Entgelt durchführt, der Eigenverbrauch und die Einfuhr von Gegenständen.