Bei der jährlich, im Dezember des auf das Veranlagungsjahr folgenden Jahres erscheinenden Lohnsteuerstatistik handelt es sich um eine Vollerhebung mit sekundärstatistischem Charakter, da Daten der Finanzverwaltung ausgewertet werden. Die Lohnsteuer ist die Steuer auf Löhne und Gehälter von unselbständig Erwerbstätigen und auf Pensionsbezüge, die von allen Arbeitgeber:innen bzw. von jeder pensionsauszahlenden Stelle einbehalten und direkt an die Finanzverwaltung abgeführt wird. Die Lohnsteuerstatistik gibt Aufschluss über das Einkommen von unselbständig Erwerbstätigen sowie von Pensionist:innen. Weitere wichtige Merkmale sind die bezahlten Sozialversicherungsbeiträge und die einbehaltene Lohnsteuer.
Ziel der Lohnsteuerstatistik ist die Darstellung der Verteilung des Einkommens und des Steueraufkommens aus unselbständiger Erwerbstätigkeit und Pensionen.