Die Körperschaftsteuerstatistik, die jährlich, im November des vierten auf das Veranlagungsjahr folgenden Jahres publiziert wird, gibt Auskunft über den steuerlichen Erfolg einzeln veranlagter Körperschaften und steuerlicher Unternehmensgruppen im dargestellten Veranlagungsjahr. Wichtige Merkmale sind Gewinne bzw. Verluste (=Gesamtbetrag der Einkünfte), zu versteuerndes Einkommen, die Körperschaftsteuer sowie Abgabenschuld bzw. Gutschrift. Zusätzlich werden Informationen über Rückstellungen, Rücklagen sowie andere Bilanzmerkmale dargestellt.
Ziel der Körperschaftsteuerstatistik ist es, das Einkommen von Körperschaften (d.i. bei buchführungspflichtigen Unternehmen: Gewinn bzw. Verlust; bei nicht-buchführungspflichtigen Unternehmen: Summe der Einkünfte) und das Steueraufkommen so umfassend wie möglich zu erfassen und darzustellen. Die Körperschaftsteuerstatistik hat sekundärstatistischen Charakter, da Daten der Finanzverwaltung ausgewertet werden.