Die jährlich, im März des dritten auf das Veranlagungsjahr folgenden Jahres erscheinende Einkommensteuerstatistik gibt Aufschluss über das Einkommen und die Besteuerung natürlicher Personen, die der Einkommensteuerpflicht unterliegen. Sie stellt die Zahl der Veranlagten, ihre Einkünfte (nach Einkunftsarten), das zu versteuernde Einkommen, die Einkommensteuer, die angerechnete Lohnsteuer, die Abgabenschuld bzw. Gutschrift, die Steuerabsetzbeträge sowie andere Merkmale dar. Die schwerpunktmäßige Einkunftsart sowie die Bemessungsart werden ebenfalls dokumentiert. Die meisten Tabellen sind nach dem Geschlecht gegliedert. Regional werden die Ergebnisse nach Bundesländern, NUTS-Einheiten und Politischen Bezirken ausgewiesen. Die Einkommensteuerstatistik ist eine Sekundärstatistik und basiert auf Daten, die bei der Veranlagung zur Einkommensteuer von der Finanzverwaltung gespeichert werden.