Die Arbeitnehmerveranlagung ist eine spezielle Form der Einkommensteuerveranlagung für ausschließlich Lohnsteuerpflichtige und kann für diese eine Steuerrückzahlung, eine Steuernachzahlung oder keine Veränderung zur Folge haben. Sie kann entweder freiwillig beantragt werden oder ist unter bestimmten Umständen verpflichtend.
Mit den Daten zur Arbeitnehmerveranlagung kann die Lohnsteuerstatistik revidiert werden, indem bei jenen Personen, für die eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt wurde, eine Verknüpfung der Daten aus Lohnsteuerstatistik und Arbeitnehmerveranlagung vorgenommen wird. Durch die Addition bzw. Subtraktion von Steuernachzahlungen bzw. -rückzahlungen zur bzw. von der ursprünglich einbehaltenen Lohnsteuer laut Lohnsteuerstatistik ergibt sich ein revidierter Wert für die einbehaltene Lohnsteuer. Die Arbeitnehmerveranlagungsstatistik erscheint jährlich, im Februar des dritten auf das Veranlagungsjahr folgenden Jahres.