Bis April 2024 wurden kurzfristig verfügbare (cash) Monats- und Quartalsdaten der Gebietskörperschaften sowie darüberhinausgehend einmal jährlich Informationen zur Erfassung potenzieller Auswirkungen auf das Defizit und den Schuldenstand des Staates auf Basis der Grundlage 2011/85/EU (auch „Six-Pack“ genannt) veröffentlicht.
Die Aktualisierung der gesetzlichen Grundlage 2011/85/EU im April 2024 durch die Fassung (EU) 2024/1265 sieht in weiterer Folge nur mehr die Zurverfügungstellung der jährlichen Indikatoren vor. Die bisher monats- und quartalsweise veröffentlichten Ergebnisse zu Ein- und Auszahlungen sowie Salden auf Kassenbasis für Bund, Länder, Gemeinden (nur quartalsweise) und Sozialversicherung werden zur Erfüllung nationaler Informationsbedürfnisse weitergeführt.