Nach der EU-Haushaltsrahmenrichtlinie werden kurzfristig verfügbare Monats- und Quartalsdaten der Gebietskörperschaften auf Kassenbasis (cash) sowie fünf Jahresindikatoren zur Erfassung potenzieller Auswirkungen auf das Defizit und den Schuldenstand des Staates veröffentlicht. Gesetzesgrundlage ist RL 2011/85/EU, auch „Six-Pack“ genannt (nach dem zugrundeliegenden Bündel von sechs europäischen Gesetzgebungsmaßnahmen).
Ergebnisse zu Einnahmen, Ausgaben und Saldo auf Kassenbasis werden für Bund, Länder und Sozialversicherung monats- und quartalsweise veröffentlicht, für Gemeinden nur quartalsweise. Informationen zu folgenden Indikatoren werden einmal jährlich veröffentlicht: Haftungen, Notleidenden Darlehen, Off-balance sheet Public-Private Partnerships (PPPs), Verbindlichkeiten öffentlicher Unternehmen und Beteiligungen an öffentlichen und privaten Unternehmen.