Mit der Novellierung (BGBl. II Nr. 31/2026) der Gebarungsstatistikverordnung (BGBl. II Nr. 345/2013) wurde die gesetzliche Grundlage (§ 6a) zur monatlichen Veröffentlichung von Haushaltsdaten auf Kassenbasis (oder gleichwertiger Daten aus dem öffentlichen Rechnungswesen) für den Bund, die Bundesländer (länderweise), der Gemeinde Wien sowie der Sozialversicherungsträger geschaffen.
Die Ergebnisse einer Berichtsperiode werden zum Monatsletzten des jeweils darauffolgenden Monats veröffentlicht, wobei die erstmalige Veröffentlichung der kumulierten Monatsdaten Jänner und Februar 2025 und 2026 für 31. März 2026 anberaumt wurde.
Weiterführende Erläuterungen zur Novellierung (BGBl. II Nr. 31/2026) der Gebarungsstatistikverordnung (BGBl. II Nr. 345/2013) im Zusammenhang mit der und zur Veröffentlichung von Haushaltsdaten auf Kassenbasis gemäß § 6a sowie zu einer dadurch notwendigerweise bedingten Unterscheidung zwischen Cash- und ESVG 2010-Daten finden sich im Factsheet Haushaltsdaten auf Kassenbasis.