Die Gebarungsstatistik der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Wien als Land und Gemeinde, Gemeinden sowie die Gemeindeverbände) liefert wichtige Informationen über deren Finanzwirtschaft. Sie ist Grundlage für nationale (Finanzausgleich und österreichischer Stabilitätspakt) und internationale Zwecke (Maastricht Kennzahlen, öffentliche Finanzen, volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen). Die rechtliche Grundlage bildet die Gebarungsstatistik-Verordnung (BGBl. II Nr. 345/2013).
Für Länder und Gemeinden trat mit Jänner 2020 das neue Haushaltsrecht, geregelt in der VRV 2015, in Kraft. Der Bund wechselte bereits mit dem Bundesrechnungsabschluss 2013 ins neue System. Somit ist die Darstellung von einheitlichen Kennzahlen aus allen drei Haushalten ab dem Berichtsjahr 2020 möglich (Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögensrechnung).