Die Finanziellen Konten sind Teil der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR, "National Accounts"). Die Erstellung erfolgt nach international einheitlichen Konzepten und Regeln: dem "System of National Accounts 2008" (SNA 2008) und der darauf basierenden europäischen und rechtsverbindlichen Norm des "Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen" (ESVG 2010). Die Finanziellen Konten des Sektors Staat umfassen jeweils Bestände und Transaktionen von Vermögen und Forderungen sowie von Schulden und Verbindlichkeiten von Einheiten des Sektors Staat. Der Sektor Staat im engen Sinne setzt sich aus dem Bund, den Bundesländern, den Gemeinden und den Sozialversicherungen zusammen. Die Teilsektoren des Staates werden konsolidiert (d. h. wechselseitige Beziehungen werden ausgeglichen) und unkonsolidiert, jährlich (Ende März und Ende September) und quartalsweise (jeweils 85 Tage nach Quartalsende) an Eurostat geliefert.
Methodischer Hinweis: Revidierte Zeitreihe ab 1995 im Zuge der Mid-Term Revision September 2024.