Zum Hauptinhalt springen

Finanzausgleich

Einnahmen aus dem Finanzausgleich - Bund
2022
66,7 Mrd. Euro
Gestiegen +11 % zum Vorjahr
Einnahmen aus dem Finanzausgleich - Länder und Wien
2022
42,9 Mrd. Euro
Gestiegen +13 % zum Vorjahr
Einnahmen aus dem Finanzausgleich - Gemeinden
2022
14,3 Mrd. Euro
Gestiegen +6 % zum Vorjahr

Der Finanzausgleich umfasst die Kostentragung, die Verteilung der Besteuerungsrechte und Abgabenerträge und die Leistung von Transfers zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden. Das Finanzausgleichsgesetz 2017 (FAG 2017) enthält dafür die wesentlichen Bestimmungen für die Finanzausgleichsperiode 2017 bis 2023.

Bei den Besteuerungsrechten wird zwischen ausschließlichen und gemeinschaftlichen Abgaben unterschieden. Vom Aufkommen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben werden vorweg gewisse im Gesetz festgesetzte Beträge in Abzug gebracht, bevor die Aufteilung auf die einzelnen Gebietskörperschaften nach einem im FAG geregelten, für die meisten Abgaben einheitlichen Schlüssel erfolgt. Von den Anteilen der Gemeinden werden noch weitere 12,8 % in Abzug gebracht und den Ländern zur Gewährung von Bedarfszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände überwiesen.

Q: STATISTIK AUSTRIA, Bundesministerium für Finanzen. Erstellt am 16. Februar 2024.

Allgemeiner Auskunftsdienst Tel.: +43 1 711 28-7070
info@statistik.gv.at Telefonisch erreichbar werktags von 9:00–16:00 Uhr
Diese Seite wurde zuletzt am 16.02.2024 aktualisiert.
Merkliste anzeigen