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Finanzausgleich

Einnahmen aus dem Finanzausgleich - Bund
2024
71,0 Mrd. Euro
Einnahmen aus dem Finanzausgleich - Länder und Wien
2024
47,7 Mrd. Euro
Einnahmen aus dem Finanzausgleich - Gemeinden
2024
15,1 Mrd. Euro

Der Finanzausgleich umfasst die Kostentragung, die Verteilung der Besteuerungsrechte und Abgabenerträge und die Leistung von Transfers zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden. Das Finanzausgleichsgesetz 2017 (FAG 2017) enthält dafür die wesentlichen Bestimmungen für die Finanzausgleichsperiode 2017 bis 2023. Ab dem Finanzjahr 2024 ist das Finanzausgleichsgesetz 2024 (FAG 2024) in Kraft und regelt die Finanzausgleichsperiode 2024 bis 2028. 

Bei den Besteuerungsrechten wird zwischen ausschließlichen und gemeinschaftlichen Abgaben unterschieden. Vom Aufkommen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben werden vorweg gewisse im Gesetz festgesetzte Beträge in Abzug gebracht, bevor die Aufteilung auf die einzelnen Gebietskörperschaften nach einem im FAG geregelten, für die meisten Abgaben einheitlichen Schlüssel erfolgt. 

Q: STATISTIK AUSTRIA, Bundesministerium für Finanzen. Erstellt am 09. Juni 2026.

Datum Titel Ergebnisse SDDS+ Special Data Dissemination Standards PM PM Pressemitteilung
30.06.2027 calendar-alt Finanzausgleich (FAG) 2025
Volkswirtschaft und Öffentliche Finanzen / Öffentliche Finanzen / Öffentliche Finanzen / Finanzausgleich
endgültig
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Diese Seite wurde zuletzt am 09.06.2026 aktualisiert.