Für die budgetäre Notifikation an die Europäische Kommission berechnete Statistik Austria die Daten für das Jahr und Quartal gemäß den Kategorien des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010).
Die Differenz aus Staatseinnahmen und Staatsausgaben ist identisch mit dem Finanzierungssaldo des Sektors Staat, dem öffentlichen Defizit. Im Vertrag von Maastricht wurden die Konvergenzkriterien (Maastricht-Kriterien) festgelegt. Demnach kann ein Staat nur an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmen, wenn er die fiskalischen und monetären Maastricht-Kriterien erfüllt. Gemäß diesen Kriterien darf das öffentliche Defizit 3 % des Bruttoinlandsproduktes nicht übersteigen. Weitere Kriterien umfassen den langfristigen Zinssatz (höchstens 2 Prozentpunkte höher als in den preisstabilsten EU-Staaten) sowie die nationale Inflationsrate (maximal 1,5 Prozentpunkte über derjenigen der drei preisstabilsten EU-Staaten).
Methodischer Hinweis: Revidierte Zeitreihe ab 1995 im Zuge der Mid-Term Revision September 2024.