Die monatlichen Ankünfte und Nächtigungen der Gäste aus dem In- und Ausland werden im Rahmen der Beherbergungsstatistik und auf Basis der Tourismus-Statistik-Verordnung von den gewerblichen und privaten Beherbergungsbetrieben an die jeweilige Gemeinde gemeldet. Die Berichtsgemeinden melden die Ankünfte und Nächtigungen nach Unterkunftsart und Herkunftsland an Statistik Austria. Grundsätzlich sind dabei nur jene österreichischen Gemeinden meldepflichtig, die mehrere Jahre hindurch mindestens 1 000 Übernachtungen aufweisen.
Die Ergebnisse der monatlichen Nächtigungsstatistik werden ca. 25 Tage nach Ablauf der Berichtsperiode publiziert, die endgültigen Daten stehen rund einen Monat später zur Verfügung. Unentgeltlich bei Bekannten und Verwandten nächtigende Besucher:innen, die rund ein Viertel der Gesamtnächtigungen ausmachen, sind nicht in den Ergebnissen enthalten.