Im Rahmen der Agrarstrukturerhebung werden Daten zur Betriebsstruktur in den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben erfasst, wie z. B. über deren Viehbestände und deren Struktur. Zusätzlich werden Auswertungen nach Großvieheinheiten angeboten.
Gemäß EU-Rechtsgrundlagen sind alle 10 Jahre an der Wende des Jahrzehnts Vollerhebungen und dazwischen in drei- bis vierjährigen Intervallen Stichprobenerhebungen durchzuführen. Es besteht Auskunftspflicht für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die die der Agrarstrukturerhebung zugrunde liegenden Schwellenwerte erreichen. Sämtliche verfügbare Verwaltungsdaten wie z. B. aus der Tierliste des Mehrfachantrags-Flächen, der Rinderdatenbank und dem Veterinärinformationssystem werden genutzt und durch Daten aus der direkten Befragung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ergänzt.
Bei Vollerhebungen sind Regionalergebnisse, z. T. bis auf Gemeindeebene, bei Stichprobenerhebungen bis auf Bundeslandebene verfügbar.