Für die Erstellung der bundesweiten Jagdstatistik werden jährlich die von den Bezirksverwaltungsbehörden bzw. Landesjagdverbänden ermittelten Regionaldaten zu Abschüssen und Wildtierverlusten (Fallwild) einzelner Haar- und Federwildarten über die zuständigen Landesdienststellen eingeholt. Dabei fließen jedoch nicht alle bejagten Wildtierarten in die Erhebung ein, sondern lediglich eine bestimmte Auswahl an teils typischen Arten für einzelne Bundesländer. Das gesamte Jagdwesen ist durch Landesgesetze geregelt, die das jeweilige regionale Jagdjahr zeitlich unterschiedlich abgrenzen. In Kärnten, Niederösterreich, Salzburg und Wien entspricht es dem Kalenderjahr, im Burgenland währt es von 1. Februar bis 31. Jänner und in den übrigen vier Bundesländern von 1. April bis 31. März.