Die Erhebung der Weinproduktion und des Weinbestandes (Stichtag 31. Juli) erfolgt jährlich. Vorläufige Produktionsdaten beruhen auf den Ertragsmeldungen der in den Gemeinden ehrenamtlich tätigen Weinreferent:innen. Endgültige Ergebnisse der Weinproduktion und des Weinbestandes werden aus der zentralen Weindatenbank des dafür zuständigen Bundesministeriums, beruhend auf den Weinernte- und Bestandsmeldungen gemäß Weingesetz 2009 idgF, herangezogen.
Die Produktionsdaten für Rot- und Weißwein werden nach Weinbaugebiet ausgewertet, die endgültigen Daten auch nach Qualitätsstufe; Weinbestandsergebnisse nach Bundesland, Farbe sowie Qualitätsstufe. Erste Ernteprognosen werden bereits im August publiziert, die endgültigen Ergebnisse liegen i. d. R. im März des Folgejahres vor.