Die Weingartengrunderhebung liefert wichtige Informationen über die Strukturverhältnisse im österreichischen Weinbau (Betriebsanzahl, Größenstruktur, Weinflächen, Rebsorten sowie Alter der Rebstöcke). Gemäß EU-Rechtsgrundlage sind Erhebungen über den Weinbau alle fünf Jahre durchzuführen; ab 2026 ist die Weingartengrunderhebung als Modul zur Agrarstrukturerhebung vorgesehen.
Als Datenquellen für die Erhebungen bis 2020 wurde für Burgenland, Niederösterreich, Steiermark und Wien das "System Wein-ONLINE" des zuständigen Bundesministeriums sowie für das Bundesland Kärnten die Daten des Landesweinbaukatasters genutzt. Für die übrigen Bundesländer (Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg) erfolgte eine schriftliche Befragung der Bewirtschafter:innen.
Durch die Umstellung der Weinbaukataster auf INVEKOS-Basis soll es künftig möglich sein, diese Verwaltungsdaten für alle Bundesländer zu nutzen.