Im Rahmen der Agrarstrukturerhebung werden Daten zur Betriebsstruktur und Produktionsmethoden der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfasst, wie z. B. über die Stallhaltungsformen auf viehhaltenden Betrieben.
Gemäß EU-Rechtsgrundlagen sind zwar alle 10 Jahre an der Wende des Jahrzehnts Vollerhebungen und dazwischen in drei- bis vierjährigen Intervallen Stichprobenerhebungen durchzuführen, die Stallhaltungsform wird nicht bei jeder Erhebung erfasst, jedoch in den Erhebungsjahren 2010, 2020 und 2026. Es besteht Auskunftspflicht für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die die der Agrarstrukturerhebung zugrunde liegenden Schwellenwerte erreichen. Daten zu den Haltungsformen werden direkt durch Befragung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erhoben.
Bei Vollerhebungen sind gegebenenfalls Regionalergebnisse, z. T. bis auf Gemeindeebene verfügbar. Für Stichprobenerhebungen ist die Bereitstellung von Bundeslandergebnissen möglich.