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Bodenbewirtschaftung

Herkömmliche Bodenbearbeitung mit Scharpflug und Anbaukombination
2023
47 %
der Freiland-Ackerfläche
Ackerfläche mit Bodenbedeckung im Winter: normale Winterkulturen
2023
38 %
der Freiland-Ackerfläche
Ackerfläche ohne Bodenbedeckung im Winter: vegetationsloser Boden
2023
17 %
der Freiland-Ackerfläche

Im Rahmen der Agrarstrukturerhebung werden Daten zur Betriebsstruktur und Produktionsmethoden der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfasst, wie z. B. über deren Bodenbewirtschaftung (Bodenbearbeitung, Bodenbedeckung).

Gemäß EU-Rechtsgrundlagen sind alle 10 Jahre an der Wende des Jahrzehnts Vollerhebungen durchzuführen, während in den dazwischenliegenden Jahren alle drei bis vier Jahre Stichprobenerhebungen stattfinden. Die Erfassung der Bodenbewirtschaftung erfolgt jedoch nicht bei jeder Erhebung, sondern lediglich in den Erhebungsjahren 2016 und 2023. Es besteht Auskunftspflicht für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die die der Agrarstrukturerhebung zugrunde liegenden Schwellenwerte erreichen. Sämtliche verfügbare Verwaltungsdaten werden genutzt und um Daten aus der direkten Befragung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ergänzt.

Bei Vollerhebungen sind Regionalergebnisse, z. T. bis auf Gemeindeebene verfügbar. Für Stichprobenerhebungen ist die Bereitstellung von Bundeslandergebnissen möglich.

Q: STATISTIK AUSTRIA, Agrarstrukturerhebung. – Rundungsdifferenzen technisch bedingt. – Erstellt am 26.06.2025.

Allgemeiner Auskunftsdienst Tel.: +43 1 711 28-7070
info@statistik.gv.at Telefonisch erreichbar werktags von 9:00–16:00 Uhr
Diese Seite wurde zuletzt am 26.06.2025 aktualisiert.