Im Rahmen der Agrarstrukturerhebung werden Daten zur Betriebsstruktur und Produktionsmethoden der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfasst, wie z. B. über deren Bodenbewirtschaftung (Bodenbearbeitung, Bodenbedeckung).
Gemäß EU-Rechtsgrundlagen sind alle 10 Jahre an der Wende des Jahrzehnts Vollerhebungen durchzuführen, während in den dazwischenliegenden Jahren alle drei bis vier Jahre Stichprobenerhebungen stattfinden. Die Erfassung der Bodenbewirtschaftung erfolgt jedoch nicht bei jeder Erhebung, sondern lediglich in den Erhebungsjahren 2016 und 2023. Es besteht Auskunftspflicht für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die die der Agrarstrukturerhebung zugrunde liegenden Schwellenwerte erreichen. Sämtliche verfügbare Verwaltungsdaten werden genutzt und um Daten aus der direkten Befragung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ergänzt.
Bei Vollerhebungen sind Regionalergebnisse, z. T. bis auf Gemeindeebene verfügbar. Für Stichprobenerhebungen ist die Bereitstellung von Bundeslandergebnissen möglich.