Im Rahmen der Agrarstrukturerhebung werden Daten zur Betriebsstruktur und Produktionsmethoden der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfasst, wie z. B. über deren Bodenbewirtschaftung (Bodenbearbeitung, Bodenbedeckung).
Gemäß EU-Rechtsgrundlagen sind zwar alle 10 Jahre an der Wende des Jahrzehnts Vollerhebungen und dazwischen in drei- bis vierjährigen Intervallen Stichprobenerhebungen durchzuführen, die Bodenbewirtschaftung wird nicht bei jeder Erhebung erfasst, jedoch in den Erhebungsjahren 2016 und 2023). Es besteht Auskunftspflicht für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die die der Agrarstrukturerhebung zugrunde liegenden Schwellenwerte erreichen. Sämtliche verfügbare Verwaltungsdaten werden genutzt und um Daten aus der direkten Befragung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ergänzt.
Bei Vollerhebungen sind Regionalergebnisse, z. T. bis auf Gemeindeebene verfügbar. Für Stichprobenerhebungen ist die Bereitstellung von Bundeslandergebnissen möglich.