Im Rahmen der Agrarstrukturerhebung werden Daten zur Betriebsstruktur der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfasst, wie z. B. über deren Nebentätigkeiten (Erwerbstätigkeiten), die direkt mit dem Betrieb in Verbindung stehen und wirtschaftliche Auswirkungen auf diesen haben. Ergänzend werden Ergebnisse zum Fremdenverkehrsangebot auf Bauernhöfen angeboten.
Gemäß EU-Rechtsgrundlagen sind alle 10 Jahre an der Wende des Jahrzehnts Vollerhebungen und dazwischen in drei- bis vierjährigen Intervallen Stichprobenerhebungen durchzuführen. Es besteht Auskunftspflicht für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die die der Agrarstrukturerhebung zugrunde liegenden Schwellenwerte erreichen. Daten zu den Nebentätigkeiten werden durch direkte Befragung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erhoben.
Bei Vollerhebungen sind Regionalergebnisse, z. T. bis auf Gemeindeebene verfügbar. Für Stichprobenerhebungen ist die Bereitstellung von Bundeslandergebnissen möglich.