Im Rahmen der Agrarstrukturerhebung werden Daten zur Betriebsstruktur der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfasst, wie z. B. über deren Maschinenausstattung.
Gemäß EU-Rechtsgrundlagen sind zwar alle 10 Jahre an der Wende des Jahrzehnts Vollerhebungen und dazwischen in drei- bis vierjährigen Intervallen Stichprobenerhebungen durchzuführen, die Maschinenausstattung wird nicht bei jeder Erhebung erfasst, jedoch in den Erhebungsjahren 2013 und 2023. Es besteht Auskunftspflicht für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die die der Agrarstrukturerhebung zugrunde liegenden Schwellenwerte erreichen. Sämtliche verfügbare Verwaltungsdaten werden genutzt und um Daten aus der direkten Befragung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ergänzt.
Bei Vollerhebungen sind gegebenenfalls (zuletzt 1999) Regionalergebnisse, z. T. bis auf Gemeindeebene verfügbar. Für Stichprobenerhebungen ist die Bereitstellung von Bundeslandergebnissen möglich.