Im Rahmen der Agrarstrukturerhebung werden Daten zur Betriebsstruktur der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfasst, wie z. B. über deren Betriebsgröße, Rechtsform, Erwerbsarten, Besitzverhältnisse sowie Teilnahme an Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung.
Gemäß EU-Rechtsgrundlagen sind alle 10 Jahre an der Wende des Jahrzehnts Vollerhebungen und dazwischen in drei- bis vierjährigen Intervallen Stichprobenerhebungen durchzuführen. Es besteht Auskunftspflicht für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die die der Agrarstrukturerhebung zugrunde liegenden Schwellenwerte erreichen. Sämtliche verfügbare Verwaltungsdaten werden genutzt und um Daten aus der direkten Befragung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ergänzt.
Bei Vollerhebungen sind Regionalergebnisse, z. T. bis auf Gemeindeebene verfügbar. Für Stichprobenerhebungen ist die Bereitstellung von Bundeslandergebnissen möglich.