Im Rahmen der Agrarstrukturerhebung werden Daten zur Betriebsstruktur der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfasst, wie z. B. die Altersstruktur und Geschlechterverteilung der Betriebsleiter:innen sowie deren land- und forstwirtschaftlicher Ausbildungsgrad.
Gemäß EU-Rechtsgrundlagen sind alle 10 Jahre an der Wende des Jahrzehnts Vollerhebungen und dazwischen in drei- bis vierjährigen Intervallen Stichprobenerhebungen durchzuführen. Es besteht Auskunftspflicht für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die die der Agrarstrukturerhebung zugrunde liegenden Schwellenwerte erreichen. Daten zur Betriebsleitung werden durch direkte Befragung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erhoben.
Bei Vollerhebungen sind Regionalergebnisse, z. T. bis auf Gemeindeebene verfügbar. Für Stichprobenerhebungen ist die Bereitstellung von Bundeslandergebnissen möglich.