Schnellwachsende Unternehmen spielen eine bedeutende Rolle für die Schaffung von Arbeitsplätzen, Innovationen und das Wachstum einer Wirtschaft. Es handelt sich um Arbeitgeberunternehmen, die über einen dreijährigen Zeitraum ein durchschnittliches jährliches Wachstum an unselbständig Beschäftigten von mindestens 10 % aufweisen. Unternehmen, die im Startjahr weniger als 10 unselbständig Beschäftigte aufweisen beziehungsweise Neugründungen sind, werden nicht gezählt.
Junge schnellwachsende Unternehmen (sogen. Gazellen) sind als Untergruppe der schnellwachsenden Unternehmen maximal fünf Jahre alt.
Rechtsgrundlagen sind auf europäischer Ebene die Verordnung über europäische Unternehmensstatistiken (EBS) und national die Unternehmensdemografiestatistik-Verordnung. Die Hauptdatenquellen sind neben den Unternehmensregistern der Bundesanstalt (Unternehmensregister für Zwecke der Verwaltung und statistisches Unternehmensregister) u. a. Steuerdaten, Dienstgeber:innen- und Beschäftigtendaten des Dachverbands der Sozialversicherungsträger sowie Wirtschaftskammer- und Firmenbuchdaten.