Seit dem ersten Quartal 2021 ist Statistik Austria verpflichtet, laufend quartalsweise Daten über Registrierungen von rechtlichen Einheiten und Insolvenzen zu erstellen. Rechtliche Grundlagen sind auf europäischer Ebene die Verordnung über europäische Unternehmensstatistiken (EBS) sowie national die Unternehmensdemografiestatistik-Verordnung. Die Daten werden ab dem Berichtsjahr 2019 nach aggregierten Wirtschaftsbereichen (ÖNACE 2008) ausgewertet und etwa 40 Tage nach dem Ende des jeweiligen Berichtsquartals veröffentlicht.
Als Registrierung wird die Aufnahme einer rechtlichen Einheit in das Unternehmensregister für Zwecke der Verwaltung (URV) unter bestimmten Voraussetzungen gezählt. Neben dem URV stellt das statistische Unternehmensregister (URS) die zentrale Datenbasis dar. Die Daten zu Insolvenzen basieren auf den gerichtlichen Insolvenzverfahren; Hauptdatenquelle ist hier die Ediktsdatei des Bundesministeriums für Justiz.