Im Mittelpunkt der Arbeitgeberunternehmensdemografie stehen neben neugegründeten Arbeitgeberunternehmen auch deren Überleben, geschlossene Arbeitgeberunternehmen und der Bestand von Arbeitgeberunternehmen. Die Zielsetzung dieser Statistik liegt in der Konzentration auf Beschäftigungseffekte von Neugründungen: So werden nicht nur jene Unternehmen identifiziert, die bereits zum Zeitpunkt der Gründung unselbständig Beschäftigte hatten, sondern auch jene, die erst im Laufe der Zeit zu Arbeitgeberunternehmen wurden.
Rechtsgrundlagen sind auf europäischer Ebene die Verordnung über europäische Unternehmensstatistiken (EBS) und national die Unternehmensdemografiestatistik-Verordnung. Die Hauptdatenquellen sind neben den Unternehmensregistern der Bundesanstalt (Unternehmensregister für Zwecke der Verwaltung und statistisches Unternehmensregister) u. a. Steuerdaten, Dienstgeber:innen- und Beschäftigtendaten des Dachverbands der Sozialversicherungsträger sowie Wirtschaftskammer- und Firmenbuchdaten.