Die Arbeitsstättenzählung (AZ) erhebt zum Stichtag 31. Oktober jeden Jahres basierend auf Administrativdaten alle Arbeitsstätten der Wirtschaftsbereiche A–S (ÖNACE 2008) mit Unternehmenssitz in Österreich sowie deren Beschäftigte. Ausgenommen sind lediglich exterritoriale Einheiten (z. B. Botschaften), private Haushalte mit Angestellten und Vermieter:innen (ÖNACE 68.20-9) ohne Firmenbuchbezug. Ein Unternehmen ist definiert als rechtliche Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen, wobei Abhängigkeiten oder Verflechtungen zwischen Unternehmen nicht ermittelt werden.
Im Unterschied zur Erwerbsstatistik, die die Haupterwerbstätigkeit einer Person erhebt, werden in der Arbeitsstättenzählung Beschäftigungsverhältnisse gezählt. Außerdem erfasst die Arbeitsstättenzählung auch jene Beschäftigten, deren Hauptwohnsitz nicht in Österreich liegt (Einpendler:innen aus dem Ausland).