Die Arbeitsstättenzählung (AZ) erhebt auf Basis von Administrativdaten alle Unternehmen und deren Arbeitsstätten der Wirtschaftsbereiche A–S mit Unternehmenssitz in Österreich sowie deren Beschäftigte zum Stichtag 31. Oktober jeden Jahres. Ausgenommen sind lediglich exterritoriale Einheiten (z. B. Botschaften), private Haushalte mit Angestellten und Vermieter:innen (ÖNACE 68.20-9) ohne Firmenbuchbezug. Ein Unternehmen ist definiert als rechtliche Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen, wobei Abhängigkeiten oder Verflechtungen zwischen Unternehmen nicht ermittelt werden.
Im Unterschied zur Erwerbsstatistik, die die Haupterwerbstätigkeit einer Person erhebt, werden in der Arbeitsstättenzählung Beschäftigungsverhältnisse gezählt. Außerdem erfasst die Arbeitsstättenzählung auch jene Beschäftigten, deren Hauptwohnsitz nicht in Österreich liegt (Einpendler:innen aus dem Ausland).