Die Arbeitsstättenzählung (AZ) erhebt zum Stichtag 31. Oktober jeden Jahres basierend auf Administrativdaten alle Arbeitsstätten der Wirtschaftsbereiche A–S (ÖNACE 2008) mit Unternehmenssitz in Österreich sowie deren Beschäftigte. Ausgenommen sind lediglich exterritoriale Einheiten (z. B. Botschaften), private Haushalte mit Angestellten und Vermieter:innen (ÖNACE 68.20-9) ohne Firmenbuchbezug. Eine Arbeitsstätte ist definiert als jede auf Dauer eingerichtete, durch Name (oder Bezeichnung) und Anschrift gekennzeichnete Einheit, in der mindestens eine Person erwerbstätig ist.
Im Unterschied zur Erwerbsstatistik, die sich auf die Haupterwerbstätigkeit einer Person bezieht, werden in der AZ Beschäftigungsverhältnisse gezählt. Außerdem erfasst die AZ auch jene Beschäftigten, deren Hauptwohnsitz nicht in Österreich liegt (Einpendler:innen aus dem Ausland).