Die Erhebung über Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E-Erhebung) wird alle 2 Jahre jeweils über die ungeraden Kalenderjahre als Vollerhebung in allen volkswirtschaftlichen Sektoren auf Basis der F&E-Statistik Verordnung durchgeführt.
Neben Ausgaben, Finanzierung und Personaleinsatz für F&E wird auch die Zielsetzung der Forschung erfasst. Die Ergebnisse können nach Wissenschaftszweigen, Ausgabenarten, Finanzierungsbereichen, Beschäftigtenkategorien oder auch Forschungsarten ausgewertet werden. Methodische Grundlage ist das Frascati-Handbuch der OECD.
Der Sektor Staat umfasst Bundes-, Landes-, Gemeinde- und Kammerinstitutionen, F&E-Einrichtungen der Sozialversicherungsträger, der Ludwig Boltzmann-Gesellschaft, die Österreichische Akademie der Wissenschaften und von der öffentlichen Hand finanzierte und/oder kontrollierte private gemeinnützige Institutionen. Der private gemeinnützige Sektor enthält alle übrigen privaten gemeinnützigen Institutionen ohne Erwerbscharakter.