Richtwerte und Kategoriebeträge bilden die Basis für die Berechnung des Hauptmietzinses nach dem Mietrechtsgesetz (MRG). Der Richtwertmietzins gilt in der Regel für mietrechtliche Normwohnungen in Altbauten mit Mietverträgen ab dem 1. März 1994. Der Kategoriemietzins kommt bei Altbauwohnungen für ältere Mietverträge je nach Ausstattung zur Anwendung.
Die Verlautbarung der valorisierten Beträge nach dem Richtwertgesetz und dem Mietrechtsgesetz erfolgte bis dato, letztmalig für den Zeitrahmen 1.4.2023 bis 31.3.2026 durch BGBl. II Nr. 81/2023 und BGBl. II Nr. 170/2023, durch die Bundesministerin für Justiz. Seit 1. April 2026 werden diese von Statistik Austria veröffentlicht.
Die aktuellen Beträge und Rechtsverweise entnehmen Sie bitte dem folgenden Dokument:
Valorisierung nach dem Richtwertgesetz und dem Mietrechtsgesetz (.pdf).
Statistik Austria ist ausschließlich für die Verlautbarung der Werte verantwortlich. Individuelle Berechnungen auf Basis von Mietverträgen zu Richtwerten und Kategoriebeträgen werden nicht durchgeführt.