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Richtwerte und Kategoriebeträge

Anpassung
ab 1. April 2026
1,00 %
gedeckelt

Richtwerte und Kategoriebeträge bilden die Basis für die Berechnung des Hauptmietzinses nach dem Mietrechtsgesetz (MRG). Der Richtwertmietzins gilt in der Regel für mietrechtliche Normwohnungen in Altbauten mit Mietverträgen ab dem 1. März 1994. Der Kategoriemietzins kommt bei Altbauwohnungen für ältere Mietverträge je nach Ausstattung zur Anwendung.

Die Verlautbarung der valorisierten Beträge nach dem Richtwertgesetz und dem Mietrechtsgesetz erfolgte bis dato, letztmalig für den Zeitrahmen 1.4.2023 bis 31.3.2026 durch BGBl. II Nr. 81/2023 und BGBl. II Nr. 170/2023, durch die Bundesministerin für Justiz. Seit 1. April 2026 werden diese von Statistik Austria veröffentlicht.

Die aktuellen Beträge und Rechtsverweise entnehmen Sie bitte dem folgenden Dokument:
Valorisierung nach dem Richtwertgesetz und dem Mietrechtsgesetz (.pdf).

Statistik Austria ist ausschließlich für die Verlautbarung der Werte verantwortlich. Individuelle Berechnungen auf Basis von Mietverträgen zu Richtwerten und Kategoriebeträgen werden nicht durchgeführt. 

Erstellt am 31.03.2026. Entsprechend der durch § 5 Abs. 2 des Richtwertgesetzes, BGBl. Nr. 800/1993 in der Fassung BGBl. I Nr. 114/2025 auferlegten Verpflichtung wird veröffentlicht, dass sich die in § 5 Abs. 1 des Richtwertgesetzes genannten Richtwerte mit Wirksamkeit vom 1. April 2026 wie oben angegeben ändern.

Erstellt am 31.03.2026. Entsprechend der durch § 16 Abs. 6 Mietrechtsgesetz (MRG), BGBl. Nr. 520/1981 idF BGBl. I Nr. 114/2025, auferlegten Verpflichtung wird veröffentlicht, dass sich die in § 16 Abs. 5, § 15a Abs. 3, § 18 Abs. 5, § 20 Abs. 1, § 45 Abs. 1 und 2 und § 46 Abs. 2 MRG genannten Beträge mit Wirksamkeit vom 1. April 2026 wie oben genannt erhöhen.

Infopoint Tel.: +43 1 711 28-7070
info@statistik.gv.at Telefonisch erreichbar werktags von 9:00–16:00 Uhr
Diese Seite wurde zuletzt am 01.04.2026 aktualisiert.