Die Ausgaben und Einnahmen (Finanzierung) des Sozialschutzes werden in der EU nach der ESSOSS-Methodik (Europäisches System der Integrierten Sozialschutzstatistik) berechnet. Sozialschutz umfasst alle öffentlichen und privaten Eingriffe, die darauf ausgerichtet sind, Personen/Haushalten die Belastung durch bestimmte Risiken bzw. Bedürfnisse abzunehmen oder zu erleichtern. Sozial(schutz)ausgaben sind vor allem Ausgaben für Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, Familienbeihilfe, Pensionen etc.). Lebensversicherungen, private Zuzahlungen bei der Pflege, Bildungsausgaben oder steuerliche Umverteilungen, die nicht primär sozial induziert sind, zählen nicht zum Sozialschutz gemäß ESSOSS. Die Nettosozialschutzleistungen werden abzüglich der zu entrichtenden Lohnsteuer und Sozialbeiträgen berechnet.
Daten und Informationen zum Sozialschutz auf Ebene der EU und ihrer Mitgliedstaaten werden auf der Eurostat-Website veröffentlicht. Ausführungen zur Methodologie sind im ESSOSS-Handbuch zu finden.